RS Vwgh 1993/3/2 93/14/0018

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Veröffentlicht am 02.03.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;
EStG 1988 §34 Abs1;
EStG 1988 §34 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/24 90/14/0064 2

Stammrechtssatz

Tatsächliche Gründe, aus denen sich der StPfl der Belastung nicht entziehen kann, sind nur solche, die den StPfl unmittelbar selbst betreffen, wie etwa seine eigene Erkrankung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140018.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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