RS Vwgh 2003/6/5 99/15/0111

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Veröffentlicht am 05.06.2003
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung kommt nur dann in Betracht, wenn sämtliche Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 EStG 1988 vorliegen (Hinweis E 10. April 1973, 398/73). Es können daher nur solche Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen (Hinweis E 12. September 1989, 88/14/0164).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150111.X01

Im RIS seit

31.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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