RS Vwgh 2019/11/20 Ro 2018/15/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.2019
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/15/0130 E 21. November 2013 VwSlg 8863 F/2013 RS 1

Stammrechtssatz

Die mit der Unterbringung in einem Altersheim verbundenen Kosten stellen außergewöhnliche Belastungen dar, sofern die Unterbringung durch Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit verursacht wird (vgl. für viele das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 2010, 2007/13/0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018150024.J01

Im RIS seit

21.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten