Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: * Annahme des Vorliegens eines Sicherungsbedürfnisses problematisch, wenn die Fremdenpolizeibehörde in diesem Zusammenhang Aspekte ins Treffen führt, die auf keiner entsprechenden gesetzlichen Grundlage beruhen, sondern vielmehr autonom von dieser selbst kreiert wurden (wie z.B. eine vorauss... mehr lesen...
Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Formalvoraussetzungen der Schubhaftverhängung, Haftfähigkeit des Beschwerdeführers und Sicherungsnotwendigkeit zwecks effektiver Durchführung der Abschiebung zwar gegeben; Anhaltung des Fremden in Schubhaft aber deshalb rechtswidrig, weil es die Fremdenpolizeibehörde unterlassen hat, die nac... mehr lesen...
Index: 10.10.10 BVG vom 29. November 1988 über den Schutz derpersönlichen Freiheit41.02.20 Fremdenpolizeigesetz 2005
Norm: PersFrBVG Art1 Abs3PersFrBVG Art6 Abs1 FPG §76 FPG §77 FPG §80 FPG §82 FPG §83 FPG § 76 heute FPG § 76 gültig ab 12.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/2026 ... mehr lesen...
1. Zur Zuständigkeit Die Schubhaft über den Bf wurde durch die Bundespolizeidirektion Wien als belangte Behörde angeordnet. Gemäß § 83 Abs 1 FPG 2005 ist für die Entscheidung über eine Schubhaftbeschwerde der Unabhängige Verwaltungssenat örtlich zuständig, in dessen Sprengel die Behörde ihren Sitz hat, welche die Schubhaft angeordnet hat. Es ergibt sich daraus, die Zuständigkeit des angerufenen Unabhängigen Verwaltungssenates zur . Entscheidung über gegenständliche Beschwerde. Die Schubhaft ... mehr lesen...
1. Zur Zuständigkeit Die Schubhaft über den BF wurde durch die Bundespolizeidirektion Wien als belangte Behörde angeordnet. Gemäß § 83 Abs 1 FPG 2005 ist für die Entscheidung über eine Schubhaftbeschwerde der Unabhängige Verwaltungssenat örtlich zuständig, in dessen Sprengel die Behörde ihren Sitz hat, welche die Schubhaftangeordnet hat. Es ergibt sich daraus die Zuständigkeit des angerufenen Unabhängigen Verwaltungssenates zur Entscheidung über gegenständliche Beschwerde. Die Schubhaft über... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, vom 8.6.2010, Zl. III-1284210/FrB/10, dem Beschwerdeführer am 8.6.2010 zugestellt, wurde über ihn gemäß § 76 Abs 2a Z 1 FPG iVm § 57 AVG die Schubhaft zur Sicherung der Abschiebung (§ 46 FPG) angeordnet. Begründend wurde ausgeführt: Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, vom 8.6.2010, Zl. III-1284210/FrB/10, dem Beschwerdeführer am 8.6.2010 zugestellt, wurde über ihn gemäß Parag... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 20.01.2010, Zahl III-1273270/FrB/10, dem Beschwerdeführer an diesem Tag um 17.55 Uhr durch Übergabe zugestellt, wurde über diesen gemäß § 76 Abs 1 des Fremdenpolizeigesetzes (FPG) iVm § 57 Abs 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) die Schubhaft zur Sicherung der Abschiebung gemäß § 46 FPG angeordnet. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 20.01.2010, Zahl III-1273270/FrB/10, dem Beschwerdeführer an diesem Tag ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7.1.2010 ordnete die Bundespolizeidirektion Wien gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß § 76 Abs 2a Z 2 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 idF des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2009 iVm § 57 Abs 1 AVG die Schubhaft zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung und zur Sicherung der Abschiebung an. Begründend wird im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei im Bundesgebiet unangemeldet wohnhaft und ohne gültiges Reisedokument angetroffen wor... mehr lesen...
1. In seiner an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien gerichteten und am 16.11.2009 per Telefax ebenda eingelangten Schubhaftbeschwerde behauptet der Beschwerdeführer (ein afghanischer Staatsangehöriger, im Folgenden kurz: Bf) die Rechtswidrigkeit der Schubhaftverhängung und Anhaltung in Schubhaft (Schubhaftbescheid vom 2.10.2009). Der Bf führt im Wesentlichen aus, er sei kurz nach seiner Ankunft in Österreich, als er sich auf den Weg (von Wien M.) nach Traiskirchen begeben habe, be... mehr lesen...
Am 23.11.2009 um 18.02 Uhr langte beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien per Telefax eine Beschwerde gemäß § 82 FPG 2005 des Zobaidullah M. (in der Folge kurz: Beschwerdeführer) ein, in der dieser die Schubhaftverhängung und seine Anhaltung in Schubhaft seit 18.11.2009 mit der Behauptung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme bekämpfte: Am 23.11.2009 um 18.02 Uhr langte beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien per Telefax eine Beschwerde gemäß Paragraph 82, FPG 2005 des Zobaidullah M. ... mehr lesen...
1.] Mit der an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien gerichteten Beschwerde wendet sich die ausgewiesene Vertretung fristgerecht gegen die am 11.2.2009 erfolgte Abschiebung mit dem Vorbringen, der Beschwerdeführer (Bf) sei türkischer Staatsbürger und seit 1977 im Alter von 2 Jahren in Österreich aufhältig. Am 11.12.2008 wäre gegen ihn ein Aufenthaltsverbot erlassen worden. Er habe im Vorfeld angekündigt, er werde eine Beschwerde dagegen beim Verwaltungsgerichtshof einbringen und um A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §30 FPG §76 FPG §80 FPG §82 AVG §67a AVG §67c AVG §79a VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1. Mit dem Bescheid vom 03.10.2006 ordnete der Polizeidirektor von Graz nach § 76 Abs 1 FPG gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer die Schubhaft zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes, des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung bzw der Abschiebung an und begründete die Maßnahme wie folgt: A Y A Y sei Fremder, da er nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitze und sei am 02.10.2007 in Graz einer fremdenpolizeilichen Kontrolle unterzogen worden, bei d... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat ein Fremder während der Schubhaft einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt, genügt es für die weitere Aufrechthaltung der Schubhaft nach § 76 Abs 2 Z 4 FPG, dass die hiefür zuständige Fremdenpolizeibehörde - auf Basis eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens und im Lichte der daraus resultierenden Konsequenzen - mit guten Gründen davon ausgehen kann, dass die Asylbehörde den Asylantrag gemäß § 5 AsylG zurückweisen wird, da ein anderer Staat zur Prüfung dieses Ant... mehr lesen...
1.] Mit der an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien gerichteten Beschwerde vom 3.7.2007 wandten sich Herr Henry O. (Erstbeschwerdeführer: EBf) und Frau Susanna Adele W. (Zweitbeschwerdeführerin: ZBf) zunächst im Rahmen einer Beschwerde auf Basis des § 67a Abs 1 Z 2 AVG gegen die Behandlung während der Anhaltung des EBf bzw. Verweigerung der Kontaktnahme von Seiten der ZBf; als Beschwerdegegenstand wird darin ausgeführt: ?Wir erheben gegen die durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien ... mehr lesen...
Beachte VwGH Anfechtung zu erwarten, Kostenvorschreibung bereits zu 2008/21/0077 mit 16.1.2008 angefochten Rechtssatz: § 5b Abs 2 der Anhalteordnung, BGBl. II Nr. 1999/128 ermächtigt die Vollzugsbehörden zur Einschränkung des Besuchsrechtes. Dagegen steht ein Beschwerderecht nur dem Häftling, nicht jedoch einem Besucher zu. § 12 der Anhalteordnung bestimmt, dass die Zellen von den Häftlingen täglich selbst zu reinigen sind. Die sonstigen Bedingungen der Anhaltung, wie ärztliche Betre... mehr lesen...
In der gegenständlichen Beschwerde wird die Rechtswidrigkeit der Anhaltung in Schubhaft mit folgender Begründung: behauptet: Der Beschwerdeführer brachte vor, dass sich der entscheidungsrelevante Sachverhalt mittlerweile geändert habe. Er habe einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Daher sei die Aufrechterhaltung der Schubhaft zur Sicherung der Abschiebung nach § 46 FPG nicht mehr denkbar. Über den Antrag auf internationalen Schutz sei noch nicht entschieden worden. Es sei dahe... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer richtete seine Schubhaftbeschwerde nicht gegen eine in der Vergangenheit liegende Rechtswidrigkeit, sondern ausschließlich nur gegen die Zulässigkeit seiner weiteren Anhaltung ab Zeitpunkt der Entscheidung durch den Unabhängigen Verwaltungssenat. Nach der Konzeption der §§ 82 und 83 FPG ging der Gesetzgeber davon aus, dass jemand, der eine Schubhaftbeschwerde einbringt, nicht nur die Feststellung der Unzulässigkeit der weiteren Anhaltung begehrt, sondern au... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 16.2.2007, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingelangt am 20.2.2007, erhob M. S. eine Beschwerde gegen seine Anhaltung in Schubhaft. Begründet wurde dies damit, dass der Beschwerdeführer minderjährig sei und die Behörde im angefochtenen Bescheid zu Unrecht aufgrund seines Aussehens erhebliche Zweifel an dem von ihm bekannt gegebenen Geburtsdatum habe und sei aufgrund dessen die Anwendung gelinderer Mittel im Sinn des § 77 Abs 1 FPG ausgeschlossen worden. Für de... mehr lesen...
I. Mit Eingabe vom 02.02.2007, eingegangen beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark am 02.02.2007, erhob der Beschwerdeführer durch seine ausgewiesenen Vertreter Beschwerde gegen die über ihn verhängte Schubhaft und beantragte die Aufhebung derselben. Die Schubhaftbeschwerde wurde im Wesentlichen mit der Unverhältnismäßigkeit der Haft begründet und damit, dass der Beschwerdeführer über die Verlängerung der Schubhaft über einen Zeitraum von zwei Monaten nicht schriftlich in Ken... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 80 Abs 7 FPG hat die Behörde einen Fremden, der ausschließlich aus den Gründen des Abs 3 oder 4 in Schubhaft anzuhalten ist, hievon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Zwar wurde die Schubhaft im konkreten Fall zulässigerweise gemäß § 80 Abs 4 Z 2 FPG auf mehr als zwei Monate verlängert, da die ausländische Vertretungsbehörde das Heimreisezertifikat wegen einer ausstehenden Überprüfung der Identität des Beschwerdeführers noch nicht erstellte. Jedoch erfolgte... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 1-1011080/FRB/06 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro. Er reiste erstmals im Jahr 1990 als Tourist nach Österreich ein und nahm in *** bei seiner Schwester Unterkunft. Anschließend arbeitete er als Dekorateur, Tankstellenangestellter, Chauffeur sowie Vorarbeiter bei verschiedenen Unternehmen. Etwa ein Jahr nach seiner erstmalige... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Entscheidung über einen Antrag auf ?sofortige Enthaftung, allenfalls unter Anwendung gelinderer Mittel gemäß §77 FPG? kommt dem Unabhängigen Verwaltungssenat eine Zuständigkeit nicht zu. Sollte der Unabhängige Verwaltungssenat im Falle einer noch andauernden Anhaltung gemäß §83 Abs4 FPG aussprechen, dass die weitere Anhaltung eines Fremden in Schubhaft nicht zulässig ist, so ist die Schubhaft durch Freilassung des Fremden gemäß §81 Abs1 Z2 FPG formlos aufzuheben. Diese ... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 1.4.2006, Zahl 5-JD, gemäß § 76 Abs 1 Fremdenpolizeigesetz 2005 die Schubhaft verhängt. Begründet wurde die Schubhaftverhängung damit, dass gegen den Beschwerdeführer seit 25.4.2005 ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck bestehe, sich dieser offensichtlich seit diesem Zeitpunkt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel und somit unrechtmäßig sowie ohne festen Wohnsitz im Bu... mehr lesen...