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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Gegen den Beschwerdeführer, der zu einem unbekannten Zeitpunkt nach Österreich einreiste, wurde am 17.02.2023 aufgrund des konkreten Verdachts, er habe strafbare Handlungen bzw. einen Einbruchsdiebstahl begangen, die Untersuchungshaft verhängt. 2. Am 19.04.2023 wurde der Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl niederschriftlich einvernommen, nachdem er wegen des Ver... mehr lesen...
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Begründung: 1. Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 198... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Nachdem der Beschwerdeführerin (BF) am XXXX .2023 in XXXX wegen des Verdachts der Ausübung von Sexualdienstleistungen ohne gültiges Gesundheitsbuch angezeigt worden war, wurde er mit dem Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom selben Tag aufgefordert, sich gemäß § 52 Abs 6 FPG nach Deutschland zu begeben und die Ausreise dem BFA nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Gleichzeitig wurde er aufgefordert... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) verbüßt derzeit eine wegen Betrugsdelikten verhängte zweiunddreißigmonatige Freiheitsstrafe. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde ihr ein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 FPG iVm § 9 BFA-VG erlassen (Spruchpunkt II.), die Zulässigkeit der Abschiebung in die Ver... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom XXXX 2023 gegen den oben angeführten Bescheid vor. Damit wurde dem Beschwerdeführer (BF) ein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II.), die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgestellt (Spruchpunkt III.), ein mit vier Ja... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: der BF), ein Staatsangehöriger von Belarus, wurde am 17.07.2023 bei der Begehung eines Ladendiebstahls im österreichischen Bundesgebiet betreten, wobei er keine Identitätsdokumente vorweisen konnte. 2. Am Folgetag wurde er vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: das BFA) zum Gegenstand der Erlassung der Schubhaft und einer Rückkehrents... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid hat das Bundesamt gem. § 52 Abs 4 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen, festgestellt, dass die Abschiebung in die Türkei zulässig sei, der Beschwerde gem. § 18 Abs 2 Z1 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt, keine Frist für die freiwillige Ausreise eingeräumt und gem. § 53 Abs 1 IVm Abs 3 Z 1 FPG ein Einreiseverbot in der Höhe von 5 ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Erstes Verfahren römisch eins.1. Erstes Verfahren 1. Der Beschwerdeführer, ein somalischer Staatsangehöriger, stellte nach unrechtmäßiger Einreise ins Bundesgebiet am 10.05.2009 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 02.03.2010 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asyl... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin (BF) ist ukrainische Staatsangehörige und dem christlich-orthodoxen Glauben zugehörig. I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren über Antrag der BF auf internationalen Schutz in Österreich bzw. die Erlassung einer Rückkehrentscheidung: 1.1. Die Beschwerdeführerin (BF), eine Staatsangehörige der Ukraine, reiste im Juni 2014 gemeinsam mit ihrem minderjährigen Sohn, XXXX , geb. XXXX , illegal n... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am 20.08.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, der vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA, belangte Behörde) am 20.10.2022 in erster Instanz rechtskräftig negativ entschieden wurde. Sein Folgeantrag vom 26.12.2022 wurde vom BFA gemäß § 68 AVG am 03.02.2023 rechtskräftig zurückgewiesen und gegen i... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid hat das Bundesamt gem. § 52 Abs 4 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen, festgestellt, dass die Abschiebung in die Türkei zulässig sei, der Beschwerde gem. § 18 Abs 2 Z1 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt, keine Frist für die freiwillige Ausreise eingeräumt und gem. § 53 Abs 1 IVm Abs 3 Z 1 FPG ein Einreiseverbot in der Höhe von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX , vom 09.05.2023 wurde dem Beschwerdeführer eine Aufenthaltsberechtigung aus besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung nach S... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein ägyptischer Staatsbürger, stellte von Ägypten aus einen Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltsbewilligung mit dem Zweck „Student“, die ihm vom Amt der XXXX Landesregierung zunächst für den Zeitraum vom 05.03.2018 bis 05.03.2019 gewährt und in der Folge bis 04.08.2021 verlängert wurde. Der Beschwerdeführer, ein ägyptischer Staatsbürger, stellte von Ägypten aus... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im wiederaufgenommenen Verfahren betreffen die Gewährung von internationalem Schutz den Antrag der Beschwerdeführerin, einer Staatsangehörigen Nigerias, betreffend subsidiären Schutz ab, erteilte eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG nicht, erließ eine Rückkehrentscheidung ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im wiederaufgenommenen Verfahren betreffen die Gewährung von internationalem Schutz den Antrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen Nigerias, betreffend subsidiären Schutz ab, erteilte eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG nicht, erließ eine Rückkehrentscheidung g... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im wiederaufgenommenen Verfahren auf Antrag der Beschwerdeführerin, einer Staatsangehörigen Nigerias, auf internationalen Schutz vom 22.12.2021 den Antrag betreffend subsidiären Schutz ab, erteilte eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG nicht, erließ eine Rückkehrentscheidun... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im wiederaufgenommenen Verfahren betreffen die Gewährung von internationalem Schutz den Antrag der Beschwerdeführerin, einer Staatsangehörigen Nigerias, betreffend subsidiären Schutz ab, erteilte eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG nicht, erließ eine Rückke... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid wies das Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen Nigerias, auf internationalen Schutz hinsichtlich Asyl und subsidiären Schutz ab, erteilte einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wird gemäß § 57 AsylG nicht, erließ eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Absatz 2 Ziffer ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsbürger von Gambia, gelangte am 09.07.2006 nach Österreich und stellte noch am gleichen Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Der damals noch minderjährige Asylwerber gab zu seinen Fluchtgründen an, dass sein Vater Geschäfte mit XXXX gemacht habe und auch er für seinen Vater gearbeitet habe. Sein Vater sei verhaftet worden, daraufhin sei er ausgere... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein serbischer Staatsangehöriger, wurde am XXXX 2022, 14:00 Uhr, von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen einer Personenkontrolle im Bundesgebiet betreten. Dabei wurde festgehalten, dass der letzte Einreisestempel in den Schengenraum im serbischen Reisepass des BF vom 01.11.2021 datiere. Der Reisepass des BF wurde vorläufig s... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge: BF), ein Staatsangehöriger der Republik Moldau, wurde am XXXX wegen des Verdachts der Begehung der Schlepperei festgenommen und in eine Justizanstalt eingeliefert. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge: BF), ein Staatsangehöriger der Republik Moldau, wurde am römisch 40 wegen des Verdachts der Begehung der Schlepperei festgenommen und in e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX , vom 25.04.2023 wurde dem sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem oben bezeichneten Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) sowie hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Tunesien (Spruchpunkt II.) als unbegründet ab. Zugleich erteilte sie den Beschwerdeführern keinen Aufen... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem oben bezeichneten Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) sowie hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Tunesien (Spruchpunkt II.) als unbegründet ab. Zugleich erteilte sie den Beschwerdeführern keinen Aufen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien, vom 17.07.2023 wurde dem sich im Stande der Schubhaft befindenden Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen den Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid wies das Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen Marokkos, auf internationalen Schutz hinsichtlich Asyl und subsidiären Schutz ab, erteilte einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wird gemäß § 57 AsylG nicht, erließ eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Absat... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte nach illegaler Einreise im November 2019 einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA/belangte Behörde) vom 17.04.2020 verbunden mit einer Rückkehrentscheidung abgewiesen wurde. Dieser Bescheid erwuchs mangels Beschwerdeerhebung am 30.05.2020 in Rechtskraft... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) vom 19.07.2023 wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 24.06.2022 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK direkt beim Bundesamt und legte dazu die nachfolgenden Unterlagen vor: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 24.06.2022 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8, EMRK direkt beim Bundesamt und legte dazu die nachfolgenden Unterlagen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein nordmazedonischer Staatsangehöriger, wurde am XXXX .2022, 13:35 Uhr, gemeinsam mit seinem Bruder von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle im Bundesgebiet betreten. Dabei wurde festgehalten, dass der letzte Einreisestempel in den Schengenraum im nordmazedonischem Reisepass des BF vom 20.0... mehr lesen...