Mit Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 4. April 2005 wurde der Beitrag der Beschwerdeführerin für die Todesfallbeihilfe gemäß Abschnitt II der Beitragsordnung für den Zeitraum ihrer Mitgliedschaft bis einschließlich 31. Dezember 2004 mit EUR 3.536,62 und der Beitrag für die Krankenunterstützung gemäß Abschnitt VI Abs. 1 der Beitragsordnung für denselben Zeitraum mit EUR 290,73 festgesetzt. Die Behörde sprach aus, dass der gesamte Beit... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §111;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs3;VwRallg; ÄrzteG 1998 § 111 heute ÄrzteG 1998 § 111 gültig ab 11.08.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2001 ... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §111;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr §10 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr §10 Abs3; ÄrzteG 1998 § 111 heute ÄrzteG 1998 § 111 gültig ab 11.08.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2001 ÄrzteG ... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. In dem am 12. Jänner 2005 beim Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Wohlfahrtsfonds) eingelangten Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin, eine angestellte Ärztin, Folgendes: "Ich berufe mich auf § 10 Abs. 3 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien und ersuche, meinen Fall dem Verwaltungsausschuss vorzulegen und mich von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds zu befreien. "Ich berufe mich auf Pa... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 12. März 2008 setzte der Beschwerdeausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien die Beiträge des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für die Jahre 1998 bis 2002, jeweils gemäß Abschnitt I iVm Abschnitt IV Abs. 7 der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien, fest. Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 12. März 2008 setzte der Beschwerdeausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekam... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 29. April 2005 wurde der Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2004 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Beitragsordnung) mit EUR 6.907,11 festgesetzt. 1. Mit Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 29. April 2005 wurde der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109;ÄrzteG 1998;B-VG Art7 Abs1;StGG Art5;VwRallg impl;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2008/11/0101 E 9. Oktober 2008 RS 1 Stammrechtssatz Weder das ÄrzteG 1998 noch die Satzung noch die Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien sehen für ... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §111;ÄrzteG 1998 §112;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2000 idF doktorinwien 11/2004 §10 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Für die von der Behörde vertretene Auffassung, eine Ermäßigung oder ein Nachlass der Fondsbeiträge im Sinne des § 10 Abs. 3 der Satzung se... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für medizinische und chemische Labordiagnostik und war bis 30. April 2002 als Oberarzt in einem öffentlichen Krankenhaus tätig. Mit Bescheid vom 13. Juni 1997 erhielt der Beschwerdeführer die Bewilligung, eine Privatkrankenanstalt in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums (im Folgenden: Institut) am Standort R-Straße 21 in K. zu errichten. Die sanitätsbehördliche und arbeitnehmerschutzrechtliche Betriebsbewilligung wurde am 16. Febr... mehr lesen...
Index: L94402 Krankenanstalt Spital Kärnten32/04 Steuern vom Umsatz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998;KAO Krnt 1992 §1 Abs3 lite;UStG 1994 §10 Abs2 Z15;UStG 1994 §6 Abs1 Z19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0203 E 30. Juli 2002 RS 2 Stammrechtssatz Während nach dem Ärztegesetz für freiberuflich tätige Ärzte die Verpflichtung besteht, ihren Beruf persönlich und unmittelbar, also ohne Un... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 22. Juli 2004 beantragte der Beschwerdeführer gemäß §§ 96 ff Ärztegesetz 1998 iVm den §§ 10 und 34 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien, ihm eine einmalige Unterstützung zu gewähren, in eventu seine Beitragspflicht für das Jahr 2003 nachzulassen bzw. zu ermäßigen. Mit Schreiben vom 22. Juli 2004 beantragte der Beschwerdeführer gemäß Paragraphen 96, ff Ärztegesetz 1998 in Verbindung mit den Paragraphen 10 und 34 der Satzung des Wohlfahrtsfonds d... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §111;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs3;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/11/0012 E 14. Mai 2009 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0009 E 18. März 2003 RS 1 Stammrechtssatz Den in § 10 Abs. 2 d... mehr lesen...
Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 4. Juli 2002, bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz vom 29. Jänner 2003, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 13. Oktober 2000 in H dadurch, dass er im Zuge einer ärztlichen Behandlung der Mag. S. eine von ihm selbst hergestellte selenhältige Lösung mit einer extremen Überdosierung an Selen intravenös verabreichte, sohin unter besonders gefährlichen Verhältnissen, fahrlässig den Tod der Ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §27 Abs3;ÄrzteG 1998 §4 Abs2 Z3;ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z1;ÄrzteG 1998 §59;ÄrzteG 1998;VwRallg;
Rechtssatz: Vertrauenswürdigkeit unter Bedachtnahme auf die Regelungen des Ärztegesetzes 1998 bedeutet, dass sich die Patienten darauf verlassen können, dass ein Arzt bei Ausübung des ärztlichen Berufes den Berufspflichten nach j... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 27. November 1998 ersuchte die Beschwerdeführerin, eine sowohl unselbständig als auch selbständig erwerbstätige Ärztin, aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation um Erlass des Fondsbeitrages 1998 gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (im Folgenden: Satzung). Mit Schreiben vom 7. Oktober 1999 brachte die Beschwerdeführerin gegenüber dem Wohlfahrtsfonds vor, dass sich die wirtschaftliche Situation ihres Ehemannes noch nicht wes... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §111;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0009 E 18. März 2003 RS 1
(Hier: Der Beitragspflichtige hat seine wirtschaftliche Situation
grundsätzlich selbst zu verantworten. In den Ausgaben der Bf für
Geschäftsverb... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. April 2001 schrieb der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (im Folgenden: Verwaltungsausschuss) einen Beitragsrückstand des Beschwerdeführers für den Beitrag zum Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2000 in Höhe von S 62.915,-- vor. Mit Schreiben vom 21. September 2001 brachte der Beschwerdeführer gegenüber dem Wohlfahrtsfonds vor, auf Grund seiner Ausgaben sei er nicht in der Lage, den Fondsbeitrag 2000 zu zahlen. Im Verwaltungsakt findet si... mehr lesen...
1.1. Ein an den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien gerichtetes Schreiben des Beschwerdeführers vom 21. November 2001 hat folgenden Wortlaut: "Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits im März dieses Jahres telefonisch mitgeteilt, bitte ich Sie mich vom Wohlfahrtsfonds der ÄK Wien zu befreien, da ich seit März 2001 eine Anstellung im KH Wiener Neustadt habe und meinen monatlichen Fondsbeitrag bei der NÖ ÄK leiste. Weiters bitte ich Sie um Überstellung meines Fonds, sow... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §111;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs3;
Rechtssatz: Das Vorliegen eines berücksichtigungswürdigen Umstandes iSd § 10 Abs. 3 der Satzung ist zu bejahen, wenn ein Fondsmitglied durch krankheitsbedingt - dieser Umstand stellt ein außergewöhnliches Ereignis dar, das außer... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §111;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs3;
Rechtssatz: Der Beitragspflichtige hat seine wirtschaftliche Situation grundsätzlich selbst zu verantworten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002110009.X03 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §111;ÄrzteG 1998 §112;ÄrzteG 1998 §68 Abs1;ÄrzteG 1998 idF 2001/I/110;ÄrzteG 1998;AVG §56;VwRallg;
Rechtssatz: Das ÄrzteG 1998 (sowohl in der Fassung vor der 2. Ärztegesetz-Novelle als auch in der Fassung dieser Novelle) sieht - ebenso wie die Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §111;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Den in § 10 Abs. 2 der Satzung aufgezählten Gründen, die eine Ermäßigung oder einen Erlass der Fondsbeiträge rechtfertigen, liegen überwiegend außergewöhnliche Ereignisse zu Gru... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 14. Mai 1999 setzte der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds für das Jahr 1998 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (BO) mit S 36.980,-- fest. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Schreiben vom 13. Dezember 1999 ersuchte der Beschwerdeführer aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation um Erlass des Fondsbeitrages 1998 gemäß... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §111;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, wann ein berücksichtigungswürdiger Umstand im Sinne des § 10 Abs. 3 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (kundgemacht in Wiener Arzt 7/8a ex 2000) vorliegt. ... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §111;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass betreffend die Gründung einer zweiten Ordination und die Verlegung einer bereits bestehenden Ordination durch den Beschwerdeführer ein berücksichtigungswürdiger Umstand im Sinne des § 10 Abs. ... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs2;ÄrzteG 1998 §111;BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1996 Abschn4 Abs5;BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1998 Abschn4 Abs5;BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 Abschn4 Abs5;BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 idF Wr Arzt 5a/99 Abschn4 Abs5;
Rechtssatz: Allfällige Verluste, die im Zuge der Gründung einer Ordi... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs2;ÄrzteG 1998 §111;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs3;
Rechtssatz: Die Rechtsauffassung des Beschwerdeführers, wonach die Schließung einer Ordination und der mit der Eröffnung zweier Ordinationen verbundene Investitionsaufwand berücksichtigungswürdige Umstände im Sinne des § 10 Abs. 3 der Satzung des Wohlfah... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, Facharzt für Innere Medizin, betreibt an zwei Standorten eine Dialysestation. Im Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Umsätze aus dem Betrieb der Dialysestation ab 1. Jänner 1997 nach § 6 Abs. 1 Z. 19 UStG 1994 (unecht) steuerbefreit sind. Mit Umsatzsteuerfestsetzungsbescheiden vom 11. November 1997 (für die Monate Jänner bis April 1997) und 7. Jänner 1998 (für die Monate Mai bis August 1997) wurden dementspr... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te;ÄrzteG 1984;ÄrzteG 1998;UStG 1994 §10 Abs2 Z15;UStG 1994 §6 Abs1 Z19;
Rechtssatz: Von der Befreiungsbestimmung des § 6 Abs. 1 Z. 19 UStG 1994 sind - in richtlinienkonformer Interpretation - (nur) solche Tätigkeiten erfasst, die durch das Ärztegesetz 1984, BGBl. Nr. 373/1984, (bzw. das Ärztegeset... mehr lesen...
Index: L94402 Krankenanstalt Spital Kärnten32/04 Steuern vom Umsatz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984;ÄrzteG 1998;KAO Krnt 1992 §1 Abs3 lite;UStG 1994 §10 Abs2 Z15;UStG 1994 §6 Abs1 Z19;
Rechtssatz: Während nach dem Ärztegesetz für freiberuflich tätige Ärzte die Verpflichtung besteht, ihren Beruf persönlich und unmittelbar, also ohne Unterstützung durch einen oder mehrere angestellte Ärzte, a... mehr lesen...