Mit Schreiben vom 27. November 1998 ersuchte die Beschwerdeführerin, eine sowohl unselbständig als auch selbständig erwerbstätige Ärztin, aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation um Erlass des Fondsbeitrages 1998 gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (im Folgenden: Satzung). Mit Schreiben vom 7. Oktober 1999 brachte die Beschwerdeführerin gegenüber dem Wohlfahrtsfonds vor, dass sich die wirtschaftliche Situation ihres Ehemannes noch nicht wes... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §111;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0009 E 18. März 2003 RS 1
(Hier: Der Beitragspflichtige hat seine wirtschaftliche Situation
grundsätzlich selbst zu verantworten. In den Ausgaben der Bf für
Geschäftsverb... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. April 2001 schrieb der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (im Folgenden: Verwaltungsausschuss) einen Beitragsrückstand des Beschwerdeführers für den Beitrag zum Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2000 in Höhe von S 62.915,-- vor. Mit Schreiben vom 21. September 2001 brachte der Beschwerdeführer gegenüber dem Wohlfahrtsfonds vor, auf Grund seiner Ausgaben sei er nicht in der Lage, den Fondsbeitrag 2000 zu zahlen. Im Verwaltungsakt findet si... mehr lesen...
1.1. Ein an den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien gerichtetes Schreiben des Beschwerdeführers vom 21. November 2001 hat folgenden Wortlaut: "Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits im März dieses Jahres telefonisch mitgeteilt, bitte ich Sie mich vom Wohlfahrtsfonds der ÄK Wien zu befreien, da ich seit März 2001 eine Anstellung im KH Wiener Neustadt habe und meinen monatlichen Fondsbeitrag bei der NÖ ÄK leiste. Weiters bitte ich Sie um Überstellung meines Fonds, sow... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §111;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs3;
Rechtssatz: Das Vorliegen eines berücksichtigungswürdigen Umstandes iSd § 10 Abs. 3 der Satzung ist zu bejahen, wenn ein Fondsmitglied durch krankheitsbedingt - dieser Umstand stellt ein außergewöhnliches Ereignis dar, das außer... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §111;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs3;
Rechtssatz: Der Beitragspflichtige hat seine wirtschaftliche Situation grundsätzlich selbst zu verantworten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002110009.X03 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §111;ÄrzteG 1998 §112;ÄrzteG 1998 §68 Abs1;ÄrzteG 1998 idF 2001/I/110;ÄrzteG 1998;AVG §56;VwRallg;
Rechtssatz: Das ÄrzteG 1998 (sowohl in der Fassung vor der 2. Ärztegesetz-Novelle als auch in der Fassung dieser Novelle) sieht - ebenso wie die Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §111;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Den in § 10 Abs. 2 der Satzung aufgezählten Gründen, die eine Ermäßigung oder einen Erlass der Fondsbeiträge rechtfertigen, liegen überwiegend außergewöhnliche Ereignisse zu Gru... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 14. Mai 1999 setzte der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds für das Jahr 1998 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (BO) mit S 36.980,-- fest. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Schreiben vom 13. Dezember 1999 ersuchte der Beschwerdeführer aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation um Erlass des Fondsbeitrages 1998 gemäß... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §111;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, wann ein berücksichtigungswürdiger Umstand im Sinne des § 10 Abs. 3 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (kundgemacht in Wiener Arzt 7/8a ex 2000) vorliegt. ... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §111;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass betreffend die Gründung einer zweiten Ordination und die Verlegung einer bereits bestehenden Ordination durch den Beschwerdeführer ein berücksichtigungswürdiger Umstand im Sinne des § 10 Abs. ... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs2;ÄrzteG 1998 §111;BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1996 Abschn4 Abs5;BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1998 Abschn4 Abs5;BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 Abschn4 Abs5;BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 idF Wr Arzt 5a/99 Abschn4 Abs5;
Rechtssatz: Allfällige Verluste, die im Zuge der Gründung einer Ordi... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs2;ÄrzteG 1998 §111;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §10 Abs3;
Rechtssatz: Die Rechtsauffassung des Beschwerdeführers, wonach die Schließung einer Ordination und der mit der Eröffnung zweier Ordinationen verbundene Investitionsaufwand berücksichtigungswürdige Umstände im Sinne des § 10 Abs. 3 der Satzung des Wohlfah... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, Facharzt für Innere Medizin, betreibt an zwei Standorten eine Dialysestation. Im Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Umsätze aus dem Betrieb der Dialysestation ab 1. Jänner 1997 nach § 6 Abs. 1 Z. 19 UStG 1994 (unecht) steuerbefreit sind. Mit Umsatzsteuerfestsetzungsbescheiden vom 11. November 1997 (für die Monate Jänner bis April 1997) und 7. Jänner 1998 (für die Monate Mai bis August 1997) wurden dementspr... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te;ÄrzteG 1984;ÄrzteG 1998;UStG 1994 §10 Abs2 Z15;UStG 1994 §6 Abs1 Z19;
Rechtssatz: Von der Befreiungsbestimmung des § 6 Abs. 1 Z. 19 UStG 1994 sind - in richtlinienkonformer Interpretation - (nur) solche Tätigkeiten erfasst, die durch das Ärztegesetz 1984, BGBl. Nr. 373/1984, (bzw. das Ärztegeset... mehr lesen...
Index: L94402 Krankenanstalt Spital Kärnten32/04 Steuern vom Umsatz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984;ÄrzteG 1998;KAO Krnt 1992 §1 Abs3 lite;UStG 1994 §10 Abs2 Z15;UStG 1994 §6 Abs1 Z19;
Rechtssatz: Während nach dem Ärztegesetz für freiberuflich tätige Ärzte die Verpflichtung besteht, ihren Beruf persönlich und unmittelbar, also ohne Unterstützung durch einen oder mehrere angestellte Ärzte, a... mehr lesen...
Mit Schreiben der BH Mödling vom 20. Oktober 2000 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, sich hinsichtlich des folgenden Sachverhalts zu rechtfertigen: "Obwohl Präventivfachkräfte über die geleistete Einsatzzeit und die nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz durchgeführten Tätigkeiten, insbesondere auch über die von ihnen durchgeführten Besichtigungen und Untersuchungen sowie deren Ergebnisse Aufzeichnungen zu führen haben, befinden sich in den Aufzeichnungen des Zeitraumes 14.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998;ASchG 1994 §130 Abs1 Z27 idF 1999/I/012;ASchG 1994 §84 Abs1 idF 1999/I/012;VwRallg;
Rechtssatz: § 84 ASchG 1994 idF 1999/I/012 regelt die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht der Präventivfachkräfte. Aus den Materialien geht hervor, dass die Aufzeichnungen so zu führen sind, dass die Kontroll... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Dialysestation, für welche eine Betriebsbewilligung nach dem Steiermärkischen Krankenanstaltengesetz erteilt worden ist. Für das Jahr 1997 nahm er für die Umsätze aus dem Betrieb der Dialysestation den ermäßigten Steuersatz von 10 vH gemäß § 10 Abs. 2 Z 15 UStG 1994 (Umsätze von Kranken- und Pflegeanstalten) in Anspruch. Davon abweichend behandelte das Finanzamt diese Umsätze als solche aus ärztlicher Tätigkeit, welche nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te TeilA Abs1;ÄrzteG 1984;ÄrzteG 1998;EURallg;UStG 1994 §10 Abs2 Z15;UStG 1994 §6 Abs1 Z19;
Rechtssatz: Die Befreiungsbestimmung der 6. Richtlinie stellt auf die Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähn... mehr lesen...