Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11. Mai 1919 geborene Vizeleutnant des Österreichischen Bundesheeres Peter A des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Ihm wird zur Last gelegt, am 25. März 1977 in Wien als Beamter (unter Ausnützung einer ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit im Sinne des § 313 StGB) mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Beamte der Wirtschaftsst... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. Juli 1929 geborene Pensionist Josef A des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 15, 127 Abs 1, 129 Z 1 StGB und des Vergehens der Unterschlagung nach dem § 134 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er in der Nacht zum 15. Mai 1981 in Linz ein Kaninchen im Wert von ca 150 S dem Helmut B mit dem Vorsatz, sich durch die Sachzueignung unrechtmäßig zu bereichern, durch Aufbrechen eines Vorhängeschlosses wegzuneh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 5. Mai 1943 geborene Altwareneinkäufer Gerhard A sowie dessen Lebensgefährtin Brigitte B und dessen Schwager Lorenz C des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt und hiefür jeweils nach dem § 147 Abs 3 StGB zu Freiheitsstrafen in der Dauer eines Jahres - die den Angeklagten B und C gemäß § 43 (Abs 1) StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurden - verurteilt,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günter A des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er in der Zeit vom 31. März bis zum 30. August 1980 in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Angestellte der C durch Täuschung über Tatsachen unter Benützung falscher Urkunden zur Auszahlung von insgesamt 21.000 S Bargeld an ihn verleitete, durch die zunächst das ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Jänner 1955 geborene Franz Arthur A des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB. schuldig erkannt, weil er in der Zeit ab Mai 1979 bis November 1979 während seiner Anhaltung in der Strafvollzugsanstalt Garsten mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, den Mithäftling Otto B durch die unter Benützung gefälschter (nachgemachter) Briefe erfolgte Vorspiegelung (der Vermittlung) einer Korrespo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15. Jänner 1935 geborene Kaufmann Harry A des Verbrechens der Untreue als Beteiligter nach §§ 12, 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hatte er Ende 1974 in Wien dadurch, daß er die im Eigentum der Firma B & Co GesmbH stehende Liegenschaft EZ 187, KG Pichl, im Wert von ca 1,000.000 S um 320.000 S kaufte und vor grundbücherlicher Durchführung des Kaufvertrags Dr. Heinrich Peter C ein Schätzungsgutachten,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Heinz und Anna A des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3 StGB. schuldig erkannt, weil sie als Beteiligte am 14.März 1979 in Untergrafendorf mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich unrechtmäßig zu bereichern, den Josef B durch Vorspiegelung ihrer Zahlungsfähigkeit, sohin durch Täuschung über Tatsachen, zum Abschluß eines 'Privatdarlehens-Verlängerungsvertrages' verleiteten, der Josef B an seinem Ve... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 8. September 1957 geborenen Angestellten Werner A des Verbrechens der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB, der Vergehen der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB sowie des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, 129 Z 2 StGB schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe und zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens. Überdies wurde der Privatbeteiligten Ba... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz A (jun.) - außer anderen Delikten auch - (IV.) des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z. 1 und 2 StGB. sowie (I.) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er (A.) als Geschäftsführer der Unternehmen des Franz A sen. und der A. B Ges.m.b.H. & Co. KG. (zu IV.) in Retz (1.) in der Zeit von 1974 bis zum 31.August 1975 (fahrlässig) die Zahlungsunfähigkeit ... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C2StGB §159
Rechtssatz: Aus der Weiterführung eines Unternehmens in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit folgt nicht auch schon zwangsläufig eine Zahlungsunwilligkeit des Täters, gleichermaßen kann aus dem Vortäuschen der Zahlungsunfähigkeit keineswegs zwingend ein Schädigungsvorsatz (und Bereicherungsvorsatz) abgeleitet werden. Entscheidungstexte 10 Os 118/81 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StGB §146 E
Rechtssatz: Der beim Tanken durch Selbstbedienung von vornherein zahlungsunwillige Täter, der sich nach dem Tankvorgang ohne Bezahlung entfernt begeht in der Regel einen Betrug. RS U OLG Düsseldorf (D) 1981/07/15 2 Ss 277/81 Veröff: JR 1982,343 (mit Anmerkung Herzberg) Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1981:RS0104708 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der zuletzt beschäftigungslose Hilfsarbeiter Herbert A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 148 (2. Fall) und 15 StGB, des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach dem § 229 Abs 1 StGB und des Vergehens des Gebrauches fremder Ausweise nach dem § 231 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit seiner auf die Z 9 lit c und 10 des § 281... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderem) die Angeklagte Irene A (zu A 1 a) des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil sie vom 14. bis 16.Juni 1980 in Arzl im Pitztal (Tirol) sich der Höhe nach nicht mehr genau feststellbare, jedoch 5.000 S nicht übersteigende Inkassogelder mit dem Vorsatz, sich dadurch unrechtmäßig zu bereichern, zugeeignet hat. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen nahm die Angeklagte Irene A gemeinsam ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 26-jährige Angestellte Norbert A des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB. schuldig erkannt, weil er in der Zeit vom 17. August 1979 bis zum 6.Oktober 1980 in Wien und Väsendorf durch die Vorgabe, ein redlicher Darlehensnehmer, Gast, Taxifahrgast und Kontoinhaber zu sein, fallweise auch durch Ausgabe ungedeckter Schecks, in insgesamt 28 Fällen mit Bereicherungsvorsatz andere zu Handlungen verleitet hat, ... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3
Rechtssatz: Einem Schuldner, der sogleich bei Abschluss des Geschäftes einen tauglichen Bürgen stellt - oder eine wertmäßig entsprechende Sache, sei es als Pfand oder in Form der Sicherungsübereignung, als Sicherheit beibringt, kann tatbestandsmäßiges Handeln im Sinne des § 146 StGB - insbesondere mangels Schädigungsvorsatzes - nicht ohne weiteres angelastet werden. Ein Gläubiger, der eine derartige Absicherung seiner Forderu... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3
Rechtssatz: Ein nachträglicher Spielverlust des Betrügers an den Betrogenen bewirkt eine Gutmachung des Betrugsschadens auch dann nicht, wenn das Spiel gegen die guten Sitten verstößt. Entscheidungstexte 9 Os 48/81 Entscheidungstext OGH 19.05.1981 9 Os 48/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3
Rechtssatz: Daß ein Geldgeber durch die Art der Verwendung der Valuta durch den Empfänger später allenfalls sogar einen Gewinn erzielt, schließt nicht aus, daß er vorher durch die Herauslockung dieser Summe betrügerisch geschädigt worden sein kann. Entscheidungstexte 9 Os 48/81 Entscheidungstext OGH 19.05.1981 9 Os 48/81 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Jänner 1918 geborene (nunmehrige) Pensionist Eduard A des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB. schuldig erkannt. Nach Inhalt dieses Schuldspruchs hat der Angeklagte in den Jahren 1973 bis 1977 in Waidhofen an der Thaya als Geschäftsführer der Raiffeisen-Lagerhausgenossenschaft Waidhofen an der Thaya mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten diese Genossenschaft unrechtmäßig zu bereichern, zahlr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 23.Jänner 1957 geborene Serviererin Eva Maria A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 und 15 StGB. (Punkt III des Schuldspruchs) sowie der Vergehen der Täuschung nach § 108 Abs. 1 StGB. (Punkt II) und des Gebrauches fremder Ausweise nach § 231 Abs. 1 StGB. (Punkt I) schuldig erkannt. Vom weiteren Anklagevorwurf, auch in zwei (weiteren) Fällen einen fremden Ausweis im Rechtsv... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A3
Rechtssatz: Das Fordern oder Anbieten eines Entgelts für eine Ware impliziert nicht schon die konkludente Zusicherung seiner Angemessenheit und stellt daher in der Regel keine Täuschungshandlung dar, wogegen bei Fixpreisen oder festen Tarifen an das Fordern eines bestimmten Preises die Zusicherung gebunden ist, es werde der vorgeschriebene Preis verlangt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: PreisG 1976 BGBl 1976/260 allgPreisregelungsG 1957 BGBl 1957/151 allgStGB §146 G
Rechtssatz: Bei den nach den geltenden preisrechtlichen Bestimmungen vorzunehmenden Preisfestsetzungen (für Getreide) handelt es sich um Fixpreise, die weder über - noch unterschritten werden dürfen, weil sie nicht nur dem Schutz der Konsumenten vor überhöhten Preisen, sondern auch den Produzenten dienen, die für ihre Produkte einen Preis erhalten sollen, der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21. August 1946 geborene Steinmaurer Edgar Alfons A des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 25. November 1975 in St. Pölten mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Angestellte der Firma B durch Verbergen hinter dem falschen Schein eines zahlungsfähigen und zahlungswilligen Ratenkäufers zur Ausfolgung eines Radiogerätes Marke 'Grundig Sa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8. Dezember 1938 geborene Angestellte (Geschäftsführer und Gesellschafter der Julius A Gesellschaft mbH) Gerhard A zu I.) des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB, zu II.) des Vergehens des Verstrickungsbruches nach § 271 Abs. 1 StGB und zu III.) des Vergehens der Unterdrückung eines Beweismittels nach § 295 StGB schuldig erkannt, weil er in Mönchhof und an anderen Orten I./ die Einkäufer der nachgenannt... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C1
Rechtssatz: Der Tatbestand des Betrugs erfasst nur den unmittelbar aus der infolge der Täuschung bewirkten Vermögensschaden, nicht aber bloß mittelbar bewirkte (Folgeschäden) Schäden. Entscheidungstexte 12 Os 175/80 Entscheidungstext OGH 02.04.1981 12 Os 175/80 Veröff: EvBl 1981/230 S 579 = SSt 52/20 12 Os 142/82 ... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3
Rechtssatz: Kommt es dem Konsumenten auf die Qualität, nicht aber auf die Bezeichnung einer Ware (hier: Wein) an, dann schließt diese individuelle Komponente des Wertmaßstabes im Regelfall die Annahme eines relevanten Schadens aus (Berücksichtigung opferbezogener Schadensfaktoren). Entscheidungstexte 12 Os 175/80 Entscheidungstext OGH 02.04.1981 12 Os 175/80 ... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3WeinG §19 Abs4 litbWeinG §19 Abs4 litc
Rechtssatz: Wird ein "Auslesewein", der (durch Zusätze) geschmacklich annähernd einem "Beerenauslesewein" entspricht und als solcher auch von der Weingütersiegelkommission durch Bewilligung des Weingütesiegels anerkannt wird, als "Beerenauslesewein" verkauft, so tritt bei den Konsumenten, denen es in erster Linie auf die Qualität, nicht aber auf die Bezeichnung des Weins ankommt, im Regel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31.März 1923 geborene Norbert A der Vergehen des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB (I 1 des Urteilssatzes), der Untreue nach dem § 153 Abs 1 und Abs 2, erster Fall, StGB (I 2 des Urteilssatzes) und des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt (I 3 des Urteilssatzes). Ihm liegt nach dem Inhalt dieser Schuldsprüche zur Last, zu I 1: am 29. Juni 1976 in Väckl... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3
Rechtssatz: Die Beistellung eines tauglichen Bürgen für ein Darlehen schließt eine Schädigung des Kreditgebers nicht von vornherein aus, unter Umständen kommt Betrug im Umfang des Verzögerungsschadens, andererseits aber, soweit der Bürge über die Voraussetzungen zur Bürgschaftsübernahme getäuscht und durch Inanspruchnahme aus der Bürgschaft geschädigt werden sollte, ein an dem Bürgen begangener Betrug in Betracht. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Adolf A (1.) des Verbrechens (richtig: Vergehens) des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB und (2.) des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er in Gmünd (zu 1.) am 30. Juni 1977 mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Angestellte der B C durch das Verschweigen seiner Zahlungsunfähigkeit sowie des Umstands, daß er am 12.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 6.Mai 1944 geborene (beschäftigungslose) Helga A im zweiten Rechtsgang (neuerlich) des im August 1977 in Graz mit einem Schadensbetrag von insgesamt 172.000 S zum Nachteil des Erich B verübten Verbrechens des Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB. schuldig erkannt. Sie bekämpft diesen Schuldspruch mit einer ziffernmäßig auf die Nichtigkeitsgründe der Z. 4 und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Ersteren Ni... mehr lesen...