RS OGH 2024/9/3 12Os175/80; 12Os142/82; 1Ob549/86; 2Ob293/04h; 6Ob190/04s; 12Os163/07y; 14Os83/09a;

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Veröffentlicht am 02.04.1981
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Rechtssatz

Der Tatbestand des Betrugs erfasst nur den unmittelbar aus der infolge der Täuschung bewirkten Vermögensschaden, nicht aber bloß mittelbar bewirkte (Folgeschäden) Schäden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0094410

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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