RS OGH 1981/5/19 9Os48/81

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Veröffentlicht am 19.05.1981
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Norm

StGB §146 C3

Rechtssatz

Ein nachträglicher Spielverlust des Betrügers an den Betrogenen bewirkt eine Gutmachung des Betrugsschadens auch dann nicht, wenn das Spiel gegen die guten Sitten verstößt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0094469

Dokumentnummer

JJR_19810519_OGH0002_0090OS00048_8100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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