Rechtssatz
Bei den nach den geltenden preisrechtlichen Bestimmungen vorzunehmenden Preisfestsetzungen (für Getreide) handelt es sich um Fixpreise, die weder über - noch unterschritten werden dürfen, weil sie nicht nur dem Schutz der Konsumenten vor überhöhten Preisen, sondern auch den Produzenten dienen, die für ihre Produkte einen Preis erhalten sollen, der im freien Wettbewerb auf dem Weltmarkt nicht erzielbar wäre. Der Geschäftsführer einer Lagerhausgenossenschaft, der für die Abnahme von Getreide von den jeweils gültigen (Preisregelungsverordnungen) Verordnungen abweichende Tabellen auflegt und es unterläßt, die Genossenschaftsmitglieder auf diese Abweichung hinzuweisen, täuscht letztere solcherart über Tatsachen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0071488Dokumentnummer
JJR_19810507_OGH0002_0120OS00030_8100000_001