Norm: ABGB §871 FABGB §932 VIIaABGB §934JN §1 DVi1MRG §37 Abs1
Rechtssatz: Für vertragliche Ansprüche wie laesio enormis, Irrtumsanfechtung beziehungsweise Gewährleistungsansprüche aus einem Kaufvertrag über Einrichtungsgegenstände, dessen Eigenschaft als Schein- oder Umgehungsgeschäft zur Verdeckung einer unzulässigen Ablöseforderung der Mieter gar nicht behauptet, bleibt der streitige Rechtsweg zulässig. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: ABGB §934ABGB §935
Rechtssatz: Der Anfechtungsausschluss des § 935 letzter Fall ABGB („wenn die Sache von dem Gerichte versteigert worden ist") betrifft nur die gerichtliche Zwangsversteigerung, nicht hingegen freiwillige Feilbietungen. Entscheidungstexte 4 Ob 135/07t Entscheidungstext OGH 07.08.2007 4 Ob 135/07t Veröff: SZ 2007/121 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §934ABGB §935ABGB §1053ABGB §1054ABGB §1267ABGB §1268
Rechtssatz: Ein bei einer Auktion auf einer Internetplattform zustande gekommener Kaufvertrag ist kein Glücksvertrag, er ist daher gemäß § 934 ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte anfechtbar. Entscheidungstexte 4 Ob 135/07t Entscheidungstext OGH 07.08.2007 4 Ob 135/07t Bem.: Mit ausführlicher
Begründung: . (T1); Veröf... mehr lesen...
Norm: ABGB §934
Rechtssatz: Nachträgliche Verbesserungen der Sache können das Anfechtungsrecht des Verkürzten nicht beseitigen. Entscheidungstexte 10 Ob 21/07x Entscheidungstext OGH 17.04.2007 10 Ob 21/07x 5 Ob 29/19d Entscheidungstext OGH 25.04.2019 5 Ob 29/19d 5 Ob 193/21z Entscheid... mehr lesen...
Norm: HGB §347ABGB §934ABGB §1157ABGB §1167ABGB §1168a
Rechtssatz: Eine allgemeine und unbedingte Fürsorgepflicht des Werkunternehmers dahingehend, dass er hinsichtlich des vom Besteller zu leistenden Werklohns dessen Interessen wahrzunehmen oder lediglich zu beachten hat, ist dem Gesetz in dieser Form nicht zu entnehmen. Der Besteller muss ohne Anlaß grundsätzlich nicht gewarnt werden, dass die Kosten der Reparatur den Neupreis der zu reparier... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 IIIABGB §934KO §6KO §102
Rechtssatz: Ein Begehren auf Aufhebung eines Vertrags verwandelt sich mit Konkurseröffnung in einen Geldanspruch, der gemäß §14 KO mit dem Schätzwert anzumelden ist. Ein mit Klage gegen den Masseverwalter geltend gemachtes gesondertes Begehren auf Aufhebung des Vertrags ist weder notwendig noch zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 88/03z Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §934
Rechtssatz: Der verkürzende Vertragsteil kann die Aufhebung des Vertrages dadurch abwenden, dass er dem Verkürzten die Differenz zwischen dem gemeinen Wert (jeweils) der von ihm und der vom Verkürzten erbrachten Leistung erbringt. Es reicht nicht aus, wenn der Verkürzende seine Leistung nur auf die Hälfte des Wertes der vom Verkürzten erbrachten Leistung erhöht (vgl Koziol/Welser II12 93). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §934ABGB §936 III
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Missverhältnisses des Werts (§ 934 Satz 3 ABGB) ist es (entgegen der in SZ 70/28 vertretenen Ansicht) sachgerechter, die objektiven Werte der gegenseitigen Leistungen erst für den Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts festzustellen; erst dann erlangt nämlich das (von den Parteien im Optionsvertrag zunächst bloß in Aussicht genommene) Rechtsgeschäft volle Wirksamkeit, löst wechs... mehr lesen...
Norm: ABGB §934ABGB §935
Rechtssatz: Hat sich der Verkürzte bewusst auf ein Verlustgeschäft eingelassen, so ist er doch nicht von der Anfechtung wegen laesio enormis ausgeschlossen, wenn sich nachträglich eine noch größere Abweichung von wahren Wert herausstellt, die zur Hälftewertüberschreitung führt. Entscheidungstexte 1 Ob 161/01k Entscheidungstext OGH 07.08.2001 1 Ob 161/01k ... mehr lesen...
Norm: ABGB §305ABGB §934ABGB §1332
Rechtssatz: Der gemeine Wert im Sinn des § 934 ABGB lässt sich gemäß § 305 ABGB mit dem ordentlichen Preis gleichsetzen, also jenem Nutzen, den die Sache mit Rücksicht auf Zeit und Ort gewöhnlich und allgemein leistet. Dies ist in erster Linie der Marktpreis, also Austauschwert einer Sache. Wenn sich kein wahrer Markt gebildet hat oder dieser im Verdacht ungerechter Preisbildung steht, ist auf den Ertrags- ode... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIImABGB §934ABGB §935
Rechtssatz: Ein Vertrag, bei dem für eine spirituelle Handlung (hier: Einweihung zum Meister des Reiki) ein bestimmtes Entgelt vereinbart wird, ist wegen Verkürzung über die Hälfte nicht anfechtbar. Er ist auch nicht von vorne herein sittenwidrig. Entscheidungstexte 6 Ob 187/99i Entscheidungstext OGH 13.04.2000 6 Ob 187/99i ... mehr lesen...
Norm: ABGB §934HGB §1 Abs2 Z5HGB §351aHGB §664KSchG §31b
Rechtssatz: Die sogenannte Vercharterung einer Segelyacht zu Vergnügungsreisen auf dem Meer ist dann Personenbeförderung zur See und keine Vermietung der Yacht, wenn der Bootseigentümer selbst (hier mit seiner Mannschaft) die Navigation als Kapitän übernimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Vercharterer als Reiseveranstalter nach § 31b KSchG zu qualifizieren ist. Da er unabhängig von der Gr... mehr lesen...
Norm: ABGB §934
Rechtssatz: Der erkennende Senat schließt sich der Meinung an, dass jedenfalls nachträgliche Erfüllungsmängel bei Prüfung der Voraussetzungen der laesio enormis unbeachtet zu bleiben haben; ob dies auch für Wurzelmängel gilt, muss hier nicht weiter untersucht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 208/98m Entscheidungstext OGH 12.08.1998 4 Ob 208/98m ... mehr lesen...
Norm: ABGB §934ABGB §1117
Rechtssatz: Die in § 934 ABGB konkretisierte Äquivalenzstörung kann für den Wegfall der Geschäftsgrundlage eines befristeten Bestandverhältnisses im Rahmen eines beweglichen Systems von Bedeutung sein. Entscheidungstexte 1 Ob 44/98x Entscheidungstext OGH 09.06.1998 1 Ob 44/98x European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ABGB §934ABGB §1268
Rechtssatz: Bei Beurteilung, ob ein Leibrentenvertrag gegen § 934 ABGB verstößt, ist bei eingeschränktem Gesundheitszustand der Übergeberin (hier: nach Schlaganfall) auf ihre konkrete Lebenserwartung abzustellen. Entscheidungstexte 3 Ob 8/98t Entscheidungstext OGH 25.03.1998 3 Ob 8/98t Veröff: SZ 71/59 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §934
Rechtssatz: Ein Recht zur Anfechtung wegen laesio enormis besteht bei allen zweiseitig verbindlichen Geschäften, daher nicht nur bei reinen Kaufverträgen, sondern auch bei einem Vertrag, bei dem die Werkvertragselemente überwiegen. (Hier: Einbau eines Tauschmotors.) Entscheidungstexte 8 Ob 370/97p Entscheidungstext OGH 13.01.1998 8 Ob 370/97p ... mehr lesen...
Norm: ABGB §934ABGB §935ABGB §956
Rechtssatz: Ein als Übergabsvertrag auf den Todesfall bezeichnetes Rechtsgeschäft ist der Anfechtung nach § 934 ABGB schon dann entrückt, wenn aus dem Verhältnis der Personen zu vermuten ist, daß sie zumindest einen aus einem entgeltlichen und unentgeltlichen Vertrag vermischten Vertrag schließen wollten. Entscheidungstexte 1 Ob 2342/96k Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §934ZPO §502 Abs1ZPO §508a
Rechtssatz: Die Frage, ob laesio enormis vorliegt, betrifft grundsätzlich einen Einzelfall, dem keine erhebliche Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO zuerkannt werden kann. Dies trifft aber dann nicht zu, wenn die Berechnung auf unlogischen Prämissen aufbaut. Entscheidungstexte 8 Ob 2177/96x Entscheidungstext OGH 17.04.1997 8 Ob 2177/96x ... mehr lesen...
Norm: ABGB §934ZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Nach den allgemeinen Regeln über die Beweislastverteilung trifft für die Verkürzung den "Verkürzten" die Beweislast; für den Ausschluss der laesio enormis trägt jedoch der "Verkürzende" die Beweislast. Entscheidungstexte 8 Ob 2177/96x Entscheidungstext OGH 17.04.1997 8 Ob 2177/96x 1 Ob 2342/96k ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIIoABGB §934Sbg ROG §14
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 14 Szbg ROG soll die aktive Bodenpolitik der Gemeinde durch privatwirtschaftliche Maßnahmen verwirklicht werden. Der Gesetzgeber sah sich dazu veranlaßt, weil die Verknappung auf dem Grundstücksmarkt ausschließlich auf dem Horten von Grundstücken durch die Grundeigentümer beruht. Ein Zwang zum Vertragsabschluß besteht allerdings nicht. Die Grundeigentümer werde... mehr lesen...
Norm: ABGB §934ABGB §1487
Rechtssatz: Wurde der Kaufvertrag in Ausübung einer Option geschlossen, dann ist der Zeitpunkt der Einräumung der Option für die Beurteilung des Missverhältnisses der gegenseitigen Leistungen maßgebend. Daran ändert nichts, dass die Verjährungsfrist, anders als beim Vorvertrag erst mit dem Zustandekommen des auf Grund der Option geschlossenen Vertrages zu laufen beginnt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §934GmbHG §76HGB §343HGB §351a
Rechtssatz: Ein Handelsgeschäft liegt beim Erwerb von Geschäftsanteilen einer GmbH nur vor, wenn sie durch einen Kaufmann im Rahmen des Betriebes seines Handelsgewerbes erfolgt. Entscheidungstexte 3 Ob 520/94 Entscheidungstext OGH 30.08.1995 3 Ob 520/94 Veröff: SZ 68/152 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §934ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: Solange die Beklagten nicht die - bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz mögliche Erklärung abgegeben haben, den Vertrag durch Ersatz des Abgangs aufrechtzuerhalten, ist die Klage zutreffend auf Rechtsgestaltung gerichtet. Entscheidungstexte 3 Ob 520/94 Entscheidungstext OGH 30.08.1995 3 Ob 520/94 Veröff: SZ 68/152 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §934HGB §351aHGB §343KSchG §1 Abs3MRG §16 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs 3 KSchG gehören Geschäfte, die eine natürliche Person vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt - in bewusster Abweichung vom Handelsrecht - noch nicht im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG zu diesem Betrieb. Solche Gründungsgeschäfte eines Verbrauchers sind auch dann keine Handelsgeschäfte, wenn der Verbraucher m... mehr lesen...
Norm: ABGB §9344.EVHGB Art8 Nr6HGB §343HGB §351a
Rechtssatz: Art 8 Nr 6 EVHGB wurde durch § 41 KSchG aufgehoben und durch § 351 a HGB ersetzt (§ 34 KSchG), so daß nunmehr klargestellt ist, daß nur demjenigen die Anfechtung wegen laesio enormis verwehrt ist, für den der Vertrag ein Handelsgeschäft ist. Entscheidungstexte 4 Ob 523/95 Entscheidungstext OGH 28.03.1995 4 Ob 523/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §934HGB §343HGB §351aKSchG §1 Abs3
Rechtssatz: Gründungsgeschäfte eines Verbrauchers, der Kaufmann wird, sind gemäß § 1 Abs 3 KSchG Verbrauchergeschäfte. Der vom KSchG verfolgte Gesetzeszweck, die Anfechtung wegen laesio enormis wirksamer zu gestalten (§§ 33, 34 KSchG; § 935 erster Halbsatz ABGB; § 351a HGB), führt zu der Auslegung, dass Gründungsgeschäfte eines Verbrauchers keine Handelsgeschäfte sind. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §934stmk ROG §34 Abs9
Rechtssatz: § 34 Abs 9 des stmk ROG erlaubt, weil er eine Paralellbestimmung und keinen Unterfall dieser
Norm: darstellt, nur bedingt eine analoge Heranziehung der Regelung des § 934 ABGB. Entscheidungstexte 7 Ob 578/94 Entscheidungstext OGH 12.10.1994 7 Ob 578/94 Veröff: SZ 67/170 European Case Law... mehr lesen...
Norm: ABGB §934ABGB §1268ABGB §1269ABGB §1284 Ba
Rechtssatz: 1) In den Fällen, in denen das aleatorische Element bei einem Leibrentenvertrag gänzlich in den Hintergrund tritt, unterliegt die Geltendmachung der laesio enormis nicht der im § 1268 ABGB normierten Beschränkung. 2) Ist schon im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gewiss, dass der Leibrentenberechtigte zu jenen Zeitpunkt, der als mögliche Lebenserwartung der österreichischen Bevölkerun... mehr lesen...