Norm
ABGB §934Rechtssatz
Gründungsgeschäfte eines Verbrauchers, der Kaufmann wird, sind gemäß § 1 Abs 3 KSchG Verbrauchergeschäfte. Der vom KSchG verfolgte Gesetzeszweck, die Anfechtung wegen laesio enormis wirksamer zu gestalten (§§ 33, 34 KSchG; § 935 erster Halbsatz ABGB; § 351a HGB), führt zu der Auslegung, dass Gründungsgeschäfte eines Verbrauchers keine Handelsgeschäfte sind.Gründungsgeschäfte eines Verbrauchers, der Kaufmann wird, sind gemäß Paragraph eins, Absatz 3, KSchG Verbrauchergeschäfte. Der vom KSchG verfolgte Gesetzeszweck, die Anfechtung wegen laesio enormis wirksamer zu gestalten (Paragraphen 33, 34, KSchG; Paragraph 935, erster Halbsatz ABGB; Paragraph 351 a, HGB), führt zu der Auslegung, dass Gründungsgeschäfte eines Verbrauchers keine Handelsgeschäfte sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0065179Dokumentnummer
JJR_19950328_OGH0002_0040OB00523_9500000_003