RS OGH 1994/10/12 7Ob578/94

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Veröffentlicht am 12.10.1994
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Rechtssatz

§ 34 Abs 9 des stmk ROG erlaubt, weil er eine Paralellbestimmung und keinen Unterfall dieser Norm darstellt, nur bedingt eine analoge Heranziehung der Regelung des § 934 ABGB.Paragraph 34, Absatz 9, des stmk ROG erlaubt, weil er eine Paralellbestimmung und keinen Unterfall dieser Norm darstellt, nur bedingt eine analoge Heranziehung der Regelung des Paragraph 934, ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0104139

Dokumentnummer

JJR_19941012_OGH0002_0070OB00578_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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