RS OGH 2001/8/7 1Ob161/01k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.08.2001
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Norm

ABGB §934
ABGB §935

Rechtssatz

Hat sich der Verkürzte bewusst auf ein Verlustgeschäft eingelassen, so ist er doch nicht von der Anfechtung wegen laesio enormis ausgeschlossen, wenn sich nachträglich eine noch größere Abweichung von wahren Wert herausstellt, die zur Hälftewertüberschreitung führt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115446

Dokumentnummer

JJR_20010807_OGH0002_0010OB00161_01K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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