RS OGH 1997/2/26 7Ob2327/96y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.1997
beobachten
merken

Norm

ABGB §879 Abs1 BIIo
ABGB §934
Sbg ROG §14

Rechtssatz

Durch die Bestimmung des § 14 Szbg ROG soll die aktive Bodenpolitik der Gemeinde durch privatwirtschaftliche Maßnahmen verwirklicht werden. Der Gesetzgeber sah sich dazu veranlaßt, weil die Verknappung auf dem Grundstücksmarkt ausschließlich auf dem Horten von Grundstücken durch die Grundeigentümer beruht. Ein Zwang zum Vertragsabschluß besteht allerdings nicht. Die Grundeigentümer werden aber motiviert, derartige Verträge abzuschließen, weil sie sonst nicht in den Genuß der wertsteigernden Baulandwidmung kommen. Zur Preisbildung bei solchen Baulandgrundstücken enthält das Szbg ROG nichts. Eine grobe Verletzung rechtlich geschützter Werte oder ein grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung können zur Aufhebung des Vertrages gemäß § 879 ABGB oder § 934 ABGB führen. Beurteilungsgrundlage für die laesio enormis kann nur der Baugrundwert sein (im konkreten Fall der Marktwert für vergleichbares Bauland zur Errichtung sozialen Wohnbaus).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107255

Dokumentnummer

JJR_19970226_OGH0002_0070OB02327_96Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten