RS OGH 2007/8/7 4Ob135/07t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.08.2007
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Rechtssatz

Ein bei einer Auktion auf einer Internetplattform zustande gekommener Kaufvertrag ist kein Glücksvertrag, er ist daher gemäß § 934 ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte anfechtbar.Ein bei einer Auktion auf einer Internetplattform zustande gekommener Kaufvertrag ist kein Glücksvertrag, er ist daher gemäß Paragraph 934, ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte anfechtbar.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Internetauktion, Online-Auktion, Versteigerung, laesio enormis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122375

Im RIS seit

06.09.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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