RS OGH 1997/12/15 1Ob2342/96k

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Veröffentlicht am 15.12.1997
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Norm

ABGB §934
ABGB §935
ABGB §956

Rechtssatz

Ein als Übergabsvertrag auf den Todesfall bezeichnetes Rechtsgeschäft ist der Anfechtung nach § 934 ABGB schon dann entrückt, wenn aus dem Verhältnis der Personen zu vermuten ist, daß sie zumindest einen aus einem entgeltlichen und unentgeltlichen Vertrag vermischten Vertrag schließen wollten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109033

Dokumentnummer

JJR_19971215_OGH0002_0010OB02342_96K0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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