RS OGH 2003/5/20 4Ob88/03z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.2003
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Norm

ABGB §932 III
ABGB §934
KO §6
KO §102

Rechtssatz

Ein Begehren auf Aufhebung eines Vertrags verwandelt sich mit Konkurseröffnung in einen Geldanspruch, der gemäß §14 KO mit dem Schätzwert anzumelden ist. Ein mit Klage gegen den Masseverwalter geltend gemachtes gesondertes Begehren auf Aufhebung des Vertrags ist weder notwendig noch zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117623

Dokumentnummer

JJR_20030520_OGH0002_0040OB00088_03Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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