Der Kläger und Gustav J. beschlossen im April 1960 einen Tankwagenzug zu kaufen, nachdem sich der Transportunternehmer Johann S. bereit erklärt hatte, den Betrieb des Tankwagenzuges im Rahmen seines Transportunternehmens zu ermöglichen und Transportgeschäft zu verschaffen. Aus dem Verdienst sollte der Tankwagenzug abgezahlt werden. Der Kläger war Landwirt und J. Arbeiter. Beide verfügten über keine Einrichtung für ein Transportunternehmen. Gustav J. im eigenen Namen und im Namen seine... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §918 IVaABGB §1188
Rechtssatz: Bei mehreren Berechtigten aus einem gemeinschaftlichen Schuldverhältnis bedarf es des ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusammenwirkens aller Vertragsgenossen bei Ausübung des Rücktrittsrechtes. Entscheidungstexte 2 Ob 426/65 Entscheidungstext OGH 10.05.1966 2 Ob 426/65 SZ 39/88 7 Ob 7... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb2aa
Rechtssatz: Vertritt der Verkäufer entgegen der Reklamation des Käufers den Standpunkt, er habe den Vertrag richtig erfüllt, so kann der Käufer jedenfalls, ohne an eine vereinbarte längere Nachfrist gebunden zu sein, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Entscheidungstexte 6 Ob 138/66 Entscheidungstext OGH 05.05.1966 6 Ob 138/... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaAO §20aKO §21
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 21 KO beziehungsweise des § 20a AO hindern vertragsmäßige oder gesetzliche Rücktrittsrechte nicht; dies gilt namentlich für den Fall, daß der andere Teil vertraglich berechtigt ist, im Falle der Eröffnung des Konkursverfahrens oder des Ausgleichsverfahrens zurückzutreten. Entscheidungstexte 6 Ob 9/66 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 III
Rechtssatz: Bei einer Speziessache, bei der es auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers, ja, auf seine Vorliebe ankommt, kann von einer Schadensabwendung durch Deckungskauf nicht gesprochen werden. Denn ein solcher setzt voraus, daß sich der Erwerber dadurch das Gleiche beschafft, was er gekauft hat. Entscheidungstexte 7 Ob 311/65 Entscheidungstext OGH 27.10.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib6ABGB §1380 AZPO §204
Rechtssatz: Das Recht des Rücktrittes von einem gerichtlichen Vergleich steht nur zu, wenn es ausdrücklich oder konkludent vorbehalten wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 209/65 Entscheidungstext OGH 23.09.1965 6 Ob 209/65 Veröff: EvBl 1966/131 S 180 6 Ob 342/68 Entscheidungstext OGH 15.01.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib1ABGB §936ABGB §1090 IIa
Rechtssatz: Im Falle der Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses ist nicht eine ausdrückliche Fristsetzung zu verlangen, sondern es genügt eine in ihrem Ausmaß dem konkreten Rechtsverhältnis entsprechende Fristgewährung. Entscheidungstexte 8 Ob 139/65 Entscheidungstext OGH 06.07.1965 8 Ob 139/65 Veröff: MietSlg 17203 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §877ABGB §918 ffABGB §1063
Rechtssatz: Der Vorbehaltsverkäufer kann, selbst wenn er ein Urteil auf Bezahlung des Kaufpreises erwirkt hat, vom Vertrage zurücktreten und seinen Eigentumsanspruch gegenüber dem Vorbehaltskäufer erheben, solange er nicht zur Hereinbringung des Kaufpreises auf die unter Eigentumsvorbehalt verkaufte Sache Exekution führt. § 877 ABGB ist im Falle des Rücktrittes des Vorbehaltsverkäufers vom Vertrag analog an... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb2bbABGB §920
Rechtssatz: Bei Doppelveräußerung und Übergabe an den zweiten Käufer kann der erste Käufer ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Entscheidungstexte 8 Ob 161/64 Entscheidungstext OGH 09.06.1964 8 Ob 161/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0024008 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, er habe am 3. 1. 1958 einen LKW, Marke Borgward von der Beklagten gekauft. Auf den Kaufpreis habe er teils an die Beklagte, teils an die AVA in Abgeltung des von der Beklagten aufgenommenen Kredites insgesamt 32.566,-- S bezahlt. Am 14. 1. 1960 sei die Beklagte, weil der Kläger mit seiner Zahlung in Verzug gekommen sei, vom Vertrag zurückgetreten, worauf der Kläger am 26. 1. 1960 der Beklagten den LKW zurückgestellt habe. Der Kläger habe da... mehr lesen...
Der Beklagte kaufte im Jahre 1961 von der klagenden Partei einen LKW. einer bestimmten Type zum Preis von 188.000 S. Er sollte eine Anzahlung von 20.000 S leisten, während der Rest durch einen Kredit der A. bei Übernahme des Fahrzeuges beglichen werden sollte. Falls der Kredit nicht gewährt werden sollte, sollte der Kaufvertrag gegenstandslos sein. Im Falle des Zahlungs- und Übernahmsverzugs war die klagende Partei berechtigt, Erfüllung des Vertrages zu verlangen oder vom Vertrag zurü... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVa
Rechtssatz: Durch die Klage auf Erfüllung verliert der vertragstreue Teil nicht das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Schuldner weiterhin säumig ist und zu erkennen gibt, daß er den Vertrag nicht erfüllen kann. Entscheidungstexte 1 Ob 264/57 Entscheidungstext OGH 19.06.1957 1 Ob 264/57 Vgl aber 5 Ob 378/5... mehr lesen...
Beide Parteien befassen sich mit dem Handel von Kraftfahrzeugen. Im August 1959 erwarb der Beklagte einen bei der Firma W. in G. zur Reparatur befindlichen PKW Marke Lloyd 600, Baujahr 1957. Die klagende Partei hatte damals einen Gebrauchtwagen Marke Opel Rekord zum Verkauf. Da der Beklagte Händler mit Opel-Fahrzeugen ist, während sich die Klägerin mit dem Verkauf von Fahrzeugen der Marke Lloyd befaßt, vereinbarten die Streitteile einen Fahrzeugtausch, wonach die klagende Partei dem B... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVa4. EVHGB Art8 Nr21
Rechtssatz: Zur Anwendbarkeit des Art 8 der 4. EVHGB auf Tauschverträge, die im Rahmen des Handelsgewerbes abgeschlossen wurden. Entscheidungstexte 5 Ob 220/63 Entscheidungstext OGH 27.06.1963 5 Ob 220/63 Veröff: EvBl 1963/467 S 631 = JBl 1964,147 = SZ 36/95 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb2cc
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Nachfrist kommt auch deren Verhältnis zur ursprünglichen Lieferzeit in Betracht. Die Nachfrist dient nur zur Beschleunigung und Vollendung der bereits vorbereiteten Erfüllung, nicht aber zur Bewirkung einer noch gar nicht in Angriff genommenen Erfüllung. Entscheidungstexte 8 Ob 143/63 Entscheidungstext OGH 18.... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVa
Rechtssatz: Kein Rücktrittsrecht eines Liegenschaftsverkäufers, der zuerst die Wirksamkeit des Kaufvertrages bestritten hat und deshalb auf Erfüllung geklagt werden muß, aber während des Rechtsstreites unter Aufrechterhaltung seines Rechtsstandpunktes, den Käufer unter Nachfristsetzung zur Bezahlung des Kaufpreises an ihn auffordert. Entscheidungstexte 1 Ob 20/63 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaABGB §921
Rechtssatz: Androhung der Vornahme eines Deckungskaufes und der Geltendmachung der Preisdifferenz als Schadenersatzanspruch bei Nachfristsetzung ist Rücktrittserklärung. Entscheidungstexte 8 Ob 19/63 Entscheidungstext OGH 29.01.1963 8 Ob 19/63 1 Ob 666/84 Entscheidungstext OGH 14.11.1984 1 Ob 6... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIoABGB §918 IVa
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines über die gesetzlichen Voraussetzungen hinausgehenden Rücktrittsrechtes ist an sich nicht sittenwidrig. Entscheidungstexte 7 Ob 327/62 Entscheidungstext OGH 05.12.1962 7 Ob 327/62 Veröff: EvBl 1963/163 S 239 2 Ob 131/63 Entscheidungstext OGH 09.05.1963 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IaABGB §922 ff
Rechtssatz: Der Rücktritt nach § 918 ABGB steht nicht neben dem Gewährleistungsanspruch für den Käufer zur Wahl; wenn aber Verkäufer und Käufer in Bereinigung der Mängelrüge die Zurücknahme der zunächst gelieferten Sache und die Lieferung eines Ersatzgegenstandes vereinbart haben, dann stehen dem Käufer im Falle des Verzuges des Verkäufers bei der Lieferung der Ersatzware die Rechte nach § 918 ABGB zu. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb1
Rechtssatz: Die Leistung am nicht gehörigen Ort berechtigt nur dann zum Rücktritt, wenn der Gläubiger die Leistung aus diesem Grund zurückweist. Entscheidungstexte 5 Ob 255/62 Entscheidungstext OGH 19.10.1962 5 Ob 255/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0023977 Do... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb1ABGB §1052
Rechtssatz: Dem mit der Zahlung des Kaufpreises säumigen Käufer steht gegenüber dem deshalb die Lieferung verweigernden Verkäufer kein Rücktrittsrecht zu. Entscheidungstexte 7 Ob 296/62 Entscheidungstext OGH 10.10.1962 7 Ob 296/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0023971 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 ff IVb2bb
Rechtssatz: §§ 918 ff ABGB sind nachgiebiges Recht. Die Parteien können daher abweichende Vereinbarungen treffen, die die Setzung einer Nachfrist entbehrlich machen. Gültigkeit des Vertrages unter Miteigentümern einer Liegenschaft, dass der eine, A, den Teil des anderen, B, kauft, dass aber bei nicht pünktlicher Kaufpreiszahlung B als Käufer berechtigt sein soll, mit den ihm dazu übergebenen Urkunden sein Eigentum auf ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IaABGB §933
Rechtssatz: Zur Gleichwertigkeit eines an Stelle des zugesagten Traktors tatsächlich dann bereitgestellten Traktors (gebrauchte M. A. N. - Traktoren). Entscheidungstexte 1 Ob 62/62 Entscheidungstext OGH 28.03.1962 1 Ob 62/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0024483 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb2cc
Rechtssatz: Zur Angemessenheit der Nachfrist (Vgl auch 6 Ob 6,7/61). Entscheidungstexte 7 Ob 87/62 Entscheidungstext OGH 21.02.1962 7 Ob 87/62 8 Ob 203/66 Entscheidungstext OGH 20.09.1966 8 Ob 203/66 5 Ob 59/68 Entscheidungstext OGH 22.05.1968 5 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IIa
Rechtssatz: Es kann derjenige nicht mit Erfolg auf Zuhaltung eines Vertrages klagen, der die Erfüllung des Vertrages dem Vertragspartner unzumutbar und unmöglich macht. Entscheidungstexte 4 Ob 144/61 Entscheidungstext OGH 16.01.1962 4 Ob 144/61 Veröff: Arb 7501 5 Ob 653/82 Entscheidungstext OGH 17.05.1983 ... mehr lesen...
Der Kläger behauptete in der Klage, er habe von den Beklagten die Liegenschaft EZ. 24 KG. A. um 60.000 S gekauft. Diese Liegenschaft sei ihm auch bereits übergeben worden. Die Kaufvertragsurkunde sei von den Beklagten am 19. Dezember 1960 und von ihm am 7. Februar 1961 unterfertigt worden. Am 8. Mai 1961 sei der Kaufvertrag samt Gesuch der Grundverkehrskommission übermittelt worden. Da eine Entscheidung noch nicht ergangen sei, sei bisher die Verbücherung des Kaufvertrages nicht mögli... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIIABGB §879 BIImABGB §915ABGB §918 ICABGB §1334ABGB §1415AO §53 Abs4RatenG §3
Rechtssatz: 1) Vereinbarungen, mit welchen einem Schuldner ein Nachlass gewährt und Zahlungsfristen bewilligt werden, sind streng auszulegen; die Geltendmachung des Terminverlustes bei geringfügigem Verzug (hier: 1 Tag) ist nicht sittenwidrig. 2) Kein Verlust des Rechtes auf Terminverlust durch Annahme der weiteren Raten. Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IIIHGB §376
Rechtssatz: Begriff des Deckungskaufes. Es steht dem Verkäufer nicht zu, von sich aus irgendein Geschäft, das der Käufer als sein Vertragspartner mit einem Dritten geschlossen hat, als Deckungskauf zu bezeichnen und zu verlangen, daß dieses Geschäft der Schadensberechnung zugrunde gelegt werde. Die Treuepflicht der Vertragsteile verlangt allerdings, daß auch der vertragstreue Teil unter Umständen, vor allem zur Abwen... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb2bb
Rechtssatz: Wenn der Schuldner zur Erfüllung des Vertrages auf die bedungene Weise nicht bereit ist, bedarf es keiner Nachfristsetzung im Sinne des § 918 ABGB. (1 Ob 57/58 = EvBl 1958/246 ua, auch Gschnitzer in Klang 2.Auflage IV S 458/459 zu § 918 ABGB). Entscheidungstexte 6 Ob 138/61 Entscheidungstext OGH 07.06.1961 6 Ob 138/61 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib2ABGB §1063
Rechtssatz: Wer die Zurückgabe der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sache fordert, muß mindestens die Zurückgabe des Empfangenen anbieten. Das Recht, die Sache auch bei Aufrechterhaltung des Kaufvertrages zurückzunehmen, steht dem Vorbehaltsverkäufer nur zu, wenn es besonders vereinbart ist. Entscheidungstexte 5 Ob 97/61 Entscheidungstext OGH 19.04.1... mehr lesen...