Norm: ABGB §918 IVb1
Rechtssatz: Objektiver Verzug genügt zur Ausübung des Rücktrittsrechtes. Entscheidungstexte 5 Ob 161/59 Entscheidungstext OGH 08.04.1959 5 Ob 161/59 Veröff: RZ 1959,121 8 Ob 269/66 Entscheidungstext OGH 15.11.1966 8 Ob 269/66 Veröff: RZ 1967,103 4 Ob 501/6... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaABGB §921ABGB §1063
Rechtssatz: Erfolgte die Veräußerung durch den Vorbehaltsverkäufer zu Recht, so gilt dies als Rücktritt vom Vertrag. Es steht ihm der Unterschied zwischen dem Wert der Sache zur Zeit der Veräußerung und dem Kaufpreis, abzüglich bezahlter Beträge, zu. Entscheidungstexte 3 Ob 7/59 Entscheidungstext OGH 20.03.1959 3 Ob 7/59 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 AABGB §427ABGB §918
Rechtssatz: Fensterverschlußgarnituren sind Gesamtsache. Der Käufer kann sich nicht einzelne Stücke aus einer Garnitur behalten und andere wegen nicht gehöriger Erfüllung zurückzuweisen. Entscheidungstexte 2 Ob 405/58 Entscheidungstext OGH 26.11.1958 2 Ob 405/58 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib2HGB §375
Rechtssatz: Wird die gelieferte Ware vom Käufer beanständet und vom Verkäufer mit der Vereinbarung zurückgenommen, daß der zu bezahlende Kaufpreis dem Käufer gutgeschrieben werde, diese Gutschrift aber zum Bezug von Waren des Verkäufers berechtigte, nicht aber an Zahlungsstatt verwendet werden könne so liegt ein unter Aufhebung des ursprünglichen Kaufvertrages abgeschlossener Spezifikationskauf im Sinne des § 375 HGB... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt die Bezahlung einer ihr von der Firma M. in S. abgetretenen Forderung gegen die beklagte Partei in der Höhe von 1830 S s. A. Die beklagte Partei hat das Klagebegehren bestritten und insbesondere mangelnde Fälligkeit eingewendet. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt und stellte fest: Die beklagte Partei bestellte am 12. November 1956 bei der Schuhfabrik M. in Salzburg zehn Paar schwarze Herrenschuhe um den Preis von 1830 S, die am 5. Dezember 1956... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIdABGB §918
Rechtssatz: Der Ausschluß des Rücktrittsrechtes bei Lieferfristüberschreitung verstößt gegen die guten Sitten (§ 879 ABGB). Entscheidungstexte 5 Ob 191/58 Entscheidungstext OGH 25.06.1958 5 Ob 191/58 Veröff: EvBl 1958/302 S 519 1 Ob 224/06g Entscheidungstext OGH 27.03.2007 1 Ob 224/06g Vgl;... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb2aa
Rechtssatz: Ein vor Ablauf der Nachfrist erklärter Rücktritt vom Vertrag gemäß § 918 ABGB wird wirksam, wenn vom Vertragsgegner innerhalb des ihm noch zur Verfügung stehenden Restes der Nachfrist keine reale Erfüllung angeboten wird. Entscheidungstexte 2 Ob 194/58 Entscheidungstext OGH 18.06.1958 2 Ob 194/58 Veröff: HS 1721/144 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IIaABGB §920ABGB §1009
Rechtssatz: Wird der Anspruch des Machtgebers darauf gestützt, daß bei Führung der Verwaltung irgendwelche Eingänge erzielt wurden, die der Verwalter in der von ihm gelegten Rechnung unberücksichtigt gelassen haben soll, die demnach entgegen der den Gewalthaber treffenden vertraglichen Verpflichtung zurückbehalten worden seien, so wird ein vertraglicher Erfüllungsanspruch im Sinne des § 918 ABGB geltend ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib6
Rechtssatz: Auf einen Vertrag, durch den sich ein Teil zur fortlaufenden Produktion für den anderen Teil gegen laufende Abnahme und Bezahlung der Erzeugnisse verpflichtet, ist § 918 ABGB nicht anwendbar. Entscheidungstexte 1 Ob 200/58 Entscheidungstext OGH 22.05.1958 1 Ob 200/58 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IIIABGB §9214. EVHGB Art8 Nr2
Rechtssatz: Hat der Käufer vor Fälligkeit der Lieferung grundlos storniert, so kann der Verkäufer ohne Erfüllungsanbot nach Fälligkeit Schadenersatz - bei einem Handelskauf auch Ersatz des entgangenen Gewinnes - verlangen. Entscheidungstexte 1 Ob 57/58 Entscheidungstext OGH 11.04.1958 1 Ob 57/58 Veröff: EvBl 1958/246 S 423 = JBl 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaABGB §1062ABGB §1419
Rechtssatz: Die Erklärung des Rücktrittes vom Vertrage beinhaltet eine Annahmeverweigerung. Entscheidungstexte 1 Ob 162/58 Entscheidungstext OGH 02.04.1958 1 Ob 162/58 Veröff: EvBl 1958/228 S 382 = HS 1696 1 Ob 286/71 Entscheidungstext OGH 09.12.1971 1 Ob 286/71 Veröff: JBl 1972,367 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 ff IVc
Rechtssatz: Welche Ansprüche kann der vom Vertrag zurückgetretene Teil erheben ? Entscheidungstexte 3 Ob 131/58 Entscheidungstext OGH 27.03.1958 3 Ob 131/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0024097 Dokumentnummer JJR_19580327_OGH0002_0030OB00131_5800000_00... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IIIABGB §921HGB §374HGB §376
Rechtssatz: Der wegen Nichterfüllung angesprochene Ersatz ist nicht auf die Preisdifferenz beschränkt, die zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem bei Abschluß der Deckungsgeschäfte vereinbarten Preis besteht. Er erfaßt auch den Schaden, der sich aus den Aufwendungen für Handelsmäkler ergibt. Entscheidungstexte 3 Ob 49/58 Entscheidung... mehr lesen...
Zwischen den Streitteilen waren durch Vermittlung des Handelsagenten Roman P. in S. am 28. März 1955 vier Schlußbriefe über vier Waggons Schnittholz gewechselt worden, welche die Beklagte an die Klägerin zu liefern hatte. In den Schlußbriefen war bezüglich der Zahlung hinsichtlich der Lieferungen von je 25 m3 Fichte 35 x 175 x 3950 mm scharfkantiger Rohhoblerqualität folgende Klausel aufgenommen: "Zahlung: Bankgarantie bei Vertragsabschluß, auszahlbar nach Vorlage der Verladedokumente... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb2aa
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass eine Frist nicht gesetzt sondern nur gewährt zu werden braucht, gilt dann nicht, wenn es für den zur Leistung Verpflichteten keineswegs mit Sicherheit feststeht, ob der andere Vertragsteil überhaupt noch auf dem Boden des Vertrages steht und daher zur Annahme der Leistung bereit ist; in diesen Fällen muss eine deutliche Erklärung des Berechtigten gefordert werden, dass er weiterhin auf der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVa
Rechtssatz: Durch die Klage auf Erfüllung erlischt die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Entscheidungstexte 1 Ob 264/57 Entscheidungstext OGH 19.06.1957 1 Ob 264/57 5 Ob 378/58 Entscheidungstext OGH 17.12.1958 5 Ob 378/58 Vgl auch; Beisatz: Die klagende Partei hat ihr Rücktrittsrecht nicht dadurch verloren, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVa
Rechtssatz: Durch die Pfändung der Forderung ist keine Änderung bezüglich der Vertragspartner eingetreten. Die Rücktrittserklärung muß daher nach wie vor gegenüber dem ursprünglichen Berechtigten abgegeben werden. Entscheidungstexte 1 Ob 186/57 Entscheidungstext OGH 03.04.1957 1 Ob 186/57 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIImABGB §897ABGB §918
Rechtssatz: Die in einem Gutsübergabsvertrag aufgenommene Bestimmung, daß der Vertrag von der auflösenden Bedingung abhängig gemacht wird, daß die Übernehmer die Verpflichtung zur Bezahlung des Preises plus Zinsen fristgerecht erfüllen und die Liegenschaften während dieser Zeit weder vertraglich noch im exekutiven Weg belastet werden, widrigenfalls der Vertrag auf Verlangen der Übergeber oder ihrer Erben d... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IIbEO §368
Rechtssatz: Nach bürgerlichem Recht kann bei Verzug mit der Leistung ohne weiteres das Interesse verlangt werden; es ist dann zuzusprechen, wenn die geschuldete Leistung nicht bis zum Schluss der Verhandlung 1. Instanz erbracht wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 93/57 Entscheidungstext OGH 13.03.1957 7 Ob 93/57 Veröff: SZ 30/17 = EvBl 1957/218 ... mehr lesen...
Der Kläger hat den Hof G. in Kitzbühel - Land zu Beginn des Jahres 1951 erworben. Der Beklagte war laut Behauptung der Klage damals Pächter auf dem Hofe. Die Parteien haben zunächst eine Verlängerung des Pachtvertrages auf die Dauer eines Jahres vereinbart, doch wurde das Pachtverhältnis auch in den folgenden Jahren fortgesetzt und erst zum Ende des Jahres 1954 vom Kläger aufgekundigt. In der am 24. April 1956 überreichten Klage begehrte der Kläger, den Beklagten zur Zahlung des rüc... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IIIABGB §1298
Rechtssatz: Zur Haftung für Verdienstentgang wegen unverschuldeter verspäteter Erfüllung. Entscheidungstexte 3 Ob 47/57 Entscheidungstext OGH 30.01.1957 3 Ob 47/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0024462 Dokumentnummer JJR_19570130_OGH0002_0030OB... mehr lesen...
Norm: ABGB §908 IIIABGB §918ABGB §921ABGB §1167ABGB §1170ABGB §1435
Rechtssatz: Die Rückforderung einer Anzahlung auf den Werklohn ist möglich, wenn der Besteller bei wesentlichen Mängeln von seinem Wandelungsrechte Gebrauch macht oder wenn er unter den Voraussetzungen des § 918 ABGB den Rücktritt vom Vertrag erklärt. In beiden Fällen wird der Vertrag rückwirkend aufgehoben und es ist das vom Unternehmer empfangene Entgelt zurückzustellen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §908 IIIABGB §918ABGB §921ABGB §1167ABGB §1170ABGB §1435
Rechtssatz: Steht dem Besteller weder ein Wandelungsanspruch noch ein Rücktrittsrecht nach § 918 ABGB bezüglich der bereits gelieferten Stücke zu, dann ist sein Begehren auf Rückstellung der geleisteten Anzahlung nicht begründet. Denn in diesem Falle ist der Werklohn als die dem Besteller obliegende Verbindlichkeit aus dem Werkvertrage zu entrichten. Die Anzahlung ist nichts an... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaABGB §1052ABGB §1063KO §21ZPO §14 Bd
Rechtssatz: Ist der Eigentumsvorbehalt beiden Käufern gegenüber wirksam, muß auch der Rücktritt vom Vertrag, um die Rückstellung der Sachen zu erlangen, nicht nur einem, sondern beiden Käufern erklärt werden. Beide Käufer bilden eine notwendige Streitgenossenschaft. Entscheidungstexte 7 Ob 523/56 Entscheidungstext OGH 30.10.1956... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 ff Ib1
Rechtssatz: Bei Dauerschuldverhältnissen ist nach Beginn der Dauerleistung ein Rücktritt wegen Verzug nicht mehr möglich (so ZBl 1928,194; vgl auch 2 Ob 629/52 = MietSlg 2228). Entscheidungstexte 3 Ob 350/56 Entscheidungstext OGH 25.07.1956 3 Ob 350/56 1 Ob 133/60 Entscheidungstext OGH 01.06.1960 1 Ob 133/60 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 JABGB §918ABGB §1400ABGB §1444
Rechtssatz: Akkreditive und Bankgarantien werden im Interesse des Kreditgebers befristet. Wenn aber der Kreditgeber nach Ablauf der Frist die angebotenen Dokumente vorbehaltlos übernimmt und über die Ware verfügen konnte, so hat er damit schlüssig zum Ausdruck gebracht, daß er insoweit vom Ablauf der Frist nicht Gebrauch machen und sich gemäß der Akkreditivbestellung und Garantiezusage verhalten wi... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IIIABGB §920ABGB §1295 IIf7aABGB §1304 A1
Rechtssatz: Wenn infolge der Nichterfüllung eines Vertrages für den Gegner gegenüber einem Dritten eine Schuld entstanden ist, so liegt schon im Bestand dieser Schuld ein Schaden, auch wenn der Gegner die Schuld noch nicht bezahlt hat oder wenn sie sogar bei ihm uneinbringlich ist. Gleiches muß gelten, wenn eine schon früher bestandene Schuld infolge der Nichterfüllung des Vertrages durc... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib6ABGB §1400
Rechtssatz: Agio bei gekoppeltem Import - Exportgeschäft. Anspruch des Exporteurs gegen den Importeur. Entscheidungstexte 1 Ob 59/56 Entscheidungstext OGH 08.02.1956 1 Ob 59/56 Veröff: EvBl 1957/70 S 101 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024323 Dokume... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §918 Ib4ABGB §1400 B
Rechtssatz: Dokumentenakkreditiv. Nichteinhaltung der Akkreditivbedingungen. Entscheidungstexte 1 Ob 674/55 Entscheidungstext OGH 23.11.1955 1 Ob 674/55 2 Ob 82/58 Entscheidungstext OGH 12.03.1958 2 Ob 82/58 Veröff: EvBl 1958/235 S 385 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb1ABGB §1063
Rechtssatz: Der bis zur Bezahlung des Kaufpreises hinsichtlich einer verkauften und übergebenen beweglichen Sache bedungene Vorbehalt des Eigentums berechtigt den Verkäufer bei eingetretener Zahlungssäumnis vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht ein anderer Parteiwille erkennbar ist (JB 246). Entscheidungstexte 3 Ob 515/55 Entscheidungstext OGH 02.11.... mehr lesen...