Norm
ABGB §918 IVb1Rechtssatz
Der bis zur Bezahlung des Kaufpreises hinsichtlich einer verkauften und übergebenen beweglichen Sache bedungene Vorbehalt des Eigentums berechtigt den Verkäufer bei eingetretener Zahlungssäumnis vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht ein anderer Parteiwille erkennbar ist (JB 246).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0024191Dokumentnummer
JJR_19551102_OGH0002_0030OB00515_5500000_001