Am 1. März 1972 kaufte der Kläger vom Beklagten eine Softeismaschine. Auf der Rückseite des vom Kläger unterfertigten Bestellscheines befinden sich Vertragsbedingungen, auf Grund deren, wie der Kläger zur Kenntnis nahm, die Bestellung erfolgte. Der Punkt II der Vertragsbedingungen lautet wie folgt: "Die Garantiefrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Maschine (Ware) beim Käufer. Die Garantiefrist wird durch zwischenweilige Mängelbehebung nicht verlängert. Die Garantie (Gewährleist... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb2cc
Rechtssatz: Die Angemessenheit einer vereinbarten Nachfrist ist nicht zu prüfen, da der Schuldner selbst an eine zu kurz bemessene Frist gebunden ist, wenn er ihr zugestimmt hat (Klang 2. Auflage IV/1, 458). Entscheidungstexte 5 Ob 111/73 Entscheidungstext OGH 04.07.1973 5 Ob 111/73 2 Ob 325/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IaABGB §919ABGB §920ABGB §921
Rechtssatz: Bei den Bestimmungen der §§ 918 bis 921 ABGB handelt es sich um nachgiebiges Recht, der übereinstimmende Parteiwille hat entscheidende Bedeutung. Entscheidungstexte 1 Ob 108/73 Entscheidungstext OGH 04.07.1973 1 Ob 108/73 Veröff: EvBl 1974/97 S 210 = SZ 46/69 8 Ob 525/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVa
Rechtssatz: Die Nichterfüllung des Vertrages durch den Schuldner führt nicht von selbst zur Aufhebung des Vertrages, es bedarf hiezu einer Rücktrittserklärung des Gläubigers. Entscheidungstexte 3 Ob 015/73 Entscheidungstext OGH 19.06.1973 3 Ob 015/73 Veröff: JBl 1974,368 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §909ABGB §918 IIIABGB §1336
Rechtssatz: Hat der Gläubiger bei einverständlicher Stornierung des Geschäftes Anspruch auf Vertragsstrafe, die nichts anderes ist, als pauschalierter Schadenersatz (Verdienstentgang), so ist er arg a minore ad maius zum Verlangen nach Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe um so mehr berechtigt, wenn er wegen schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages durch den Schuldner vom Vertrag zurückgetreten ist, de... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb2cc
Rechtssatz: Gewährte Nachfrist ist keinesfalls zu kurz, wenn der Schuldner die Erfüllung während des Laufes der gewährten Nachfrist nicht in Angriff genommen hat, und offensichtlich nicht in der Lage war, die Erfüllung in einer den Interessen des Gläubigers angemessenen Frist nachzuholen. Entscheidungstexte 4 Ob 523/73 Entscheidungstext OGH 26.04.1973 4 Ob 523/73... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ABGB §918 IVaABGB §918 IaHGB §377 AHGB §378
Rechtssatz: Die analoge Anwendung des § 378, 2. Halbsatz, HGB auch auf das einseitige Handelsgeschäft ist abzulehnen, da diese Sonderregelung vom Gesetzgeber nur für zweiseitige Handelsgeschäfte getroffen wurde und es nicht gerechtfertigt wäre, den Schutz des Verkäufers auch gegenüber geschäftlich unerfahrenen Personen iS dieser Sonderregelung auszudehnen. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IaABGB §932 VIHGB §377 EHGB §377 GHGB §378ZPO §182ZPO §226 IIIB
Rechtssatz: Auch für die Gegeneinrede des Verzichtes auf die Nichterfüllungsfolgen oder Gewährleistungsfolgen gilt der Grundsatz, dass die Parteien zur rechtlichen Qualifikation ihres Tatsachenvorbringens nicht verpflichtet sind. Entscheidungstexte 3 Ob 48/73 Entscheidungstext OGH 10.04.1973 3 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IaABGB §918 Ib5ABGB §918 IVaABGB §922
Rechtssatz: Nicht nur die absolut unannehmbare Falschlieferung, sondern auch die Lieferung eines gattungsmäßigen aliud ist der Nichterfüllung gleichzustellen und zieht die Rechtsfolgen des § 918 ff ABGB unter Ausschluß von Gewährleistungsansprüchen nach sich. Entscheidungstexte 3 Ob 48/73 Entscheidungstext OGH 10.04.1973 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb2bb
Rechtssatz: Einer Setzung einer Nachfrist bedarf es auch dann nicht, wenn der Beklagte offensichtlich nicht in der Lage war, die Erfüllung der bedungenen Eigenschaften nachzuholen. Entscheidungstexte 3 Ob 32/73 Entscheidungstext OGH 06.03.1973 3 Ob 32/73 Veröff: JBl 1974,574 7 Ob 618/82 Entscheidungstext OGH 01.0... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVa
Rechtssatz: Hat der Verkäufer einmal die verkaufte Sache dem Käufer ins Eigentum übertragen, so ist es ihm verwehrt, von der ihm sonst bei Leistungsverzug seines Vertragspartners durch § 918 ABGB gegebenen Möglichkeit zum Rücktritt vom Vertrag Gebrauch zu machen (SZ 34/146; 7 Ob 94/66 JBl 1967,316; 7 Ob 221/72 ua). Dies gilt umsomehr dann, wenn Gegenstand der Veräußerung ein Unternehmen ist, zumal wenn dessen Betrieb vom Erw... mehr lesen...
Der zwischen den Streitteilen am 27. 8. 1970 geschlossene Kaufvertrag enthält folgende für den Rechtsstreit wesentliche Bestimmungen: 1. Der Kläger verkauft und übergibt an die Beklagten und diese übernehmen zu gleichen Teilen: a) die dem Kläger gehörigen Hälften der Liegenschaften EZ 570 und 2239 KG W mit allen was mit diesen Liegenschaften erd-, mauer-, niet- und nagelfest verbunden ist und demnach ein rechtliches oder tatsächliches Zubehör dieser Liegenschaften bildet; b) die... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVa
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des OGH ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag dann nicht mehr zulässig, wenn der Verkäufer die Sache dem Käufer übergeben hat (SZ 3/123, 36/95, JBl 1967/316 f). Voraussetzung für den Ausschluss des Rücktrittsrechtes nach § 918 ABGB ist aber immer, dass der Vertrag vom Verkäufer zur Gänze erfüllt wurde. Liegt ein einheitlicher Kaufvertrag über zwei verschiedene Kaufobjekte (hier Liege... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib1ABGB §918 Ib3ABGB §1053ABGB §1284 Ba
Rechtssatz: Unter einem Leibrentenvertrag ist jeder Vertrag zu verstehen, in dem eine Leibrente zugesichert wird. Der Vertrag selbst ist nach dem zugrundeliegenden Kausalverhältnis zu beurteilen (SZ 25/328, EvBl 1964/2). Ein Dauerschuldverhältnis (Wiederkehrschuldverhältnis) liegt nicht vor (hier Beurteilung als Kaufvertrag) - Rücktritt gemäß § 918 ABGB vom Leibrentenvertrag an sich möglic... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIIABGB §871 EABGB §901ABGB §918 IVa
Rechtssatz: Zu einer Vertragsanfechtung wegen Irrtums oder Wegfalles der Geschäftsgrundlage ist der Bestandnehmer nicht mehr berechtigt, wenn er das Bestandobjekt untervermietete und damit unzweideutig zum Ausdruck brachte, daß er sich an den Mietvertrag gebunden erachte ( EvBl 1961/3, HS 2363 ). Entscheidungstexte 7 Ob 167/72 Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaABGB §1168ABGB §1323 B
Rechtssatz: Der Geschädigte kann von der zwischen ihm und dem Schuldiger getroffenen Vereinbarung, derzufolge letzterer die von ihm verschuldeten Schäden in seiner Werkstätte beheben kann, unter den gleichen Voraussetzungen wieder abgehen, unter denen er von dem einem Dritten erteilten Reparaturauftrag zurücktreten könnte. Entscheidungstexte 8 Ob 13... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ic
Rechtssatz: Wer zu erkennen gibt, daß er sich an einen Vertrag nicht gebunden erachtet, kann dem Vertragspartner einen Verzug in der Erfüllung der von diesem übernommenen Vertragspflichten nicht anlasten. Entscheidungstexte 4 Ob 525/72 Entscheidungstext OGH 18.04.1972 4 Ob 525/72 Veröff: MietSlg 24093 6 Ob 547/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb1
Rechtssatz: Gibt der Vermieter zu erkennen, sich an den abgeschlossenen Mietvertrag nicht halten zu wollen, so ist der Mieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Mieter ist in einem solchen Fall nicht gehalten, den Mietgegenstand zu übernehmen und die strittigen Fragen einer gerichtlichen Austragung vorzubehalten. Der Bereitschaft des Vermieters, den Mietgegenstand trotz der bestehenden Divergenzen zu übergeben, kommt... mehr lesen...
Norm: ABGB §877ABGB §918 IVaABGB §1052 B1
Rechtssatz: Die selbständige Geltendmachung einer konnexen Gegenforderung unter gleichzeitiger Bestreitung der damit zusammenhängenden Forderung des Vertragspartners widerstreitet dem Grundsatz der bona fides ( Geller ZBl 1883,21 ) weshalb auch der Kläger , der die ihm vertragsmäßig obliegende Gegenleistung ohne stichhältige
Gründe: ganz oder teilweise verweigert , mit seinem Erfüllungsanspruch nicht dur... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IIIABGB §921
Rechtssatz: Der Zurücktretende hat nach § 921 ABGB Anspruch auf Ersatz des durch die verschuldete Nichterfüllung verursachten Schadens. Der wegen Nichterfüllung gebührende Schadensersatz umfaßt neben dem Differenzanspruch auch Auslagen, die dem Zurücktretenden im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft erwachsen sind (Ehrenzweig, System II/1, 211 V 2; SZ 31/22). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 31. 1. 1969 bestellte die beklagte Partei beim Kläger 6 Tonnen Kakaobutter; 2 Tonnen sollten ab 20. 2. 1969, der Rest für August/September 1969 abgerufen werden, die Zahlung prompt netto Kassa oder mit Akzept 90 Tage erfolgen; im letzteren Fall sollten Zinsen und Spesen zu Lasten der beklagten Partei gehen. Die erste Lieferung (2 t) erfolgte vereinbarungsgemäß Anfang März 1969 und wurde mit einem Wechselakzept (Laufzeit 90 Tage) beglichen. Da am 15. 3. 1969 ein Bra... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib2ABGB §1052 C
Rechtssatz: Erhebt der Vorleistungspflichtige die ihm gemäß § 1052 Satz 2 ABGB zustehenden Unsicherheitseinrede, steht ihm bis zur Erbringung der Gegenleistung oder deren Sicherstellung durch den Nachleistungspflichtigen ein Zurückbehaltungsrecht zu. Keineswegs werden aber die Vertragsbedingungen geändert. Ein Kreditgeschäft wandelt sich also nicht in ein Geschäft um, aus dem der Vorleistungspflichtige die Gegenl... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIIABGB §918 IVb2aa
Rechtssatz: Auf die Gewährung einer Nachfrist kann - auch schlüssig - verzichtet werden. Entscheidungstexte 5 Ob 88/71 Entscheidungstext OGH 30.06.1971 5 Ob 88/71 Veröff: RZ 1972/14 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0014262 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib1ABGB §936 IV
Rechtssatz: Rechtsfolgen der einvernehmlichen Stornierung eines Dauerschuldverhältnisses. Entscheidungstexte 5 Ob 93/71 Entscheidungstext OGH 05.05.1971 5 Ob 93/71 Veröff: MietSlg 23085 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0018338 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des Betrages von S 1750.40 sA mit der Begründung: , er habe beim Beklagten am 4. 2. 1965 eine 11teilige Vita-Küchengarnitur zum Preis von S 1210.- bestellt. Diese Ware sei ihm nie geliefert worden. Trotzdem habe der Beklagte den Kläger auf Zahlung des Kaufpreises geklagt und auf dem Exekutionswege schließlich den Kaufpreis samt Zinsen und Kosten, zusammen S 1750.40 hereingebracht. Obwohl der Beklagte also seit April 1968 den ... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 ICABGB §918 Ib2ABGB §1062ABGB §1419
Rechtssatz: Trotz des Annahmeverzuges des Käufers bleiben der Kaufvertrag und die aus ihm entstandenen Verpflichtungen, abgesehen von den den säumigen Käufer gemäß § 1419 ABGB treffenden "widrigen Folgen" weiter bestehen (HS 1699 und andere), so insbesondere eine vereinbarte Übersendungspflicht des Verkäufers. Entscheidungstexte 6 Ob 24/... mehr lesen...
Der Kläger und seine damalige Ehefrau Hermine B stellten am 10. Mai 1960 an die beklagte Partei das schriftliche Anbot, einen Kaufvertrag über das Grundstück Nr 165/40 KG A samt einem darauf zu errichtenden Einfamilienhaus zu errichten. Dieses Kaufanbot wurde am 27. August 1962 dahin abgeändert, daß der Kläger nunmehr allein als Antragsteller auftrat. Dieses abgeänderte Anbot wurde von der beklagten Partei mit Schreiben vom 4. September 1962 angenommen. Laut P VI sollte die Übergabe u... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib2ABGB §918 IIaABGB §933 I
Rechtssatz: Ansprüche auf Erfüllung eines Kaufvertrages durch mängelfreie Übergabe der gekauften Liegenschaft können nicht mehr gestellt werden, wenn die Liegenschaft ordnungsgemäß und unbeanstandet in den physischen Besitz des Käufers übernommen wurde, auch wenn der Kaufvertrag grundbücherlich noch nicht durchgeführt ist. Entscheidungstexte 8 Ob 17... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib1ABGB §936 IV
Rechtssatz: Abgrenzung zwischen einem Dauerschuldverhältnis und einem Sukzessivlieferungsvertrag. Entscheidungstexte 1 Ob 72/70 Entscheidungstext OGH 18.06.1970 1 Ob 72/70 Veröff: JBl 1971,88 (hiezu kritische Stellungnahme von Barta und Call in JBl 1971,76 ff) 5 Ob 689/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib1ABGB §936 IV
Rechtssatz: Bezug einer Gesetzessammlung (Lose - Blatt - Sammlung), die bei jeder Gesetzesänderung zu komplettieren ist - Dauerschuldverhältnis (Auflösung aus wichtigen Gründen, aber nicht nach Willkür). Entscheidungstexte 1 Ob 72/70 Entscheidungstext OGH 18.06.1970 1 Ob 72/70 Veröff: JBl 1971,88 (kritisch Barta - Call JBl 1971,76 ff) ... mehr lesen...