Norm
ABGB §918 IaRechtssatz
Nicht nur die absolut unannehmbare Falschlieferung, sondern auch die Lieferung eines gattungsmäßigen aliud ist der Nichterfüllung gleichzustellen und zieht die Rechtsfolgen des § 918 ff ABGB unter Ausschluß von Gewährleistungsansprüchen nach sich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0018253Dokumentnummer
JJR_19730410_OGH0002_0030OB00048_7300000_003