RS OGH 1972/2/2 1Ob256/71 (1Ob257/71)

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Veröffentlicht am 02.02.1972
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Norm

ABGB §877
ABGB §918 IVa
ABGB §1052 B1

Rechtssatz

Die selbständige Geltendmachung einer konnexen Gegenforderung unter gleichzeitiger Bestreitung der damit zusammenhängenden Forderung des Vertragspartners widerstreitet dem Grundsatz der bona fides ( Geller ZBl 1883,21 ) weshalb auch der Kläger , der die ihm vertragsmäßig obliegende Gegenleistung ohne stichhältige Gründe ganz oder teilweise verweigert , mit seinem Erfüllungsanspruch nicht durchdringen kann .

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 256/71
    Entscheidungstext OGH 02.02.1972 1 Ob 256/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0016337

Dokumentnummer

JJR_19720202_OGH0002_0010OB00256_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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