Norm
ABGB §877Rechtssatz
Die selbständige Geltendmachung einer konnexen Gegenforderung unter gleichzeitiger Bestreitung der damit zusammenhängenden Forderung des Vertragspartners widerstreitet dem Grundsatz der bona fides ( Geller ZBl 1883,21 ) weshalb auch der Kläger , der die ihm vertragsmäßig obliegende Gegenleistung ohne stichhältige Gründe ganz oder teilweise verweigert , mit seinem Erfüllungsanspruch nicht durchdringen kann .
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0016337Dokumentnummer
JJR_19720202_OGH0002_0010OB00256_7100000_001