Norm: ABGB §877ABGB §918 IVcABGB §1063
Rechtssatz: Bei berechtigtem Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag hat der Käufer die unter EV verkaufte Sache herauszugeben . Ist hiezu eine Demontage erforderlich , so trägt der Käufer gegebenenfalls die Kosten einer Ersatzvornahme . Entscheidungstexte 1 Ob 786/76 Entscheidungstext OGH 02.03.1977 1 Ob 786/76 ... mehr lesen...
Zwischen den Österreichischen Bundesforsten als Verpächter und Dr. V als Pächter wurden Jagdpachtverträge über die Reviere Hintersee-West, Hintersee- Ost und Fuschlsee abgeschlossen. Die Dauer des Jagdpachtvertrages betreffend das Eigenjagdgebiet Hintersee-West vom 13. Mai 1971 wurde bis 31. Dezember 1979 und der Pachtschilling mit jährlich 152 680 S wertgesichert vereinbart, fällig binnen 4 Wochen nach Beginn des Pachtjahres. In den Sondervereinbarungen zum Jagdpachtvertrag wurde unt... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IIaABGB §981 IVaABGB §1054
Rechtssatz: Vorbereitungshandlungen, welche die Bewirkung der Hauptleistung sichern sollen, stellen Nebenpflichten im Schuldverhältnis dar. Sie kennzeichnen sich dadurch, daß ihr gänzliches Unterbleiben oder ihre mangelhafte Ausführung die Gefahr der Nichtbewirkung bzw des Mißlingens der Hauptleistung im Gefolge hat. Entscheidungstexte 1 Ob 506/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §878ABGB §918 IIIABGB §921
Rechtssatz: Den Vertrauensschaden (negatives Vertragsinteresse) kann nur derjenige begehren, der auf die Gültigkeit einer abgegebenen Erklärung oder auf das Zustandekommen eines Vertrages vertraut hat, obwohl die Erklärung ungültig war oder der Vertrag nicht zustande kam. In diesem Fall hat der Schädiger den Vertrauenden so zu stellen, wie er stünde, wenn er mit der Gültigkeit seiner Verpflichtung nicht ger... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IIIABGB §921ABGB §932 IABGB §932 IVABGB §932 VABGB §1042 DABGB §1396
Rechtssatz: 1.1 Da dem Verkäufer ein Anspruch auf Verbesserung nicht zusteht, kann der Käufer die Verbesserung auch selbst besorgen und den Kaufpreis entsprechend mindern. 2.1 Der Aufwand für Verbesserungsarbeiten ist dann, wenn der Verkäufer zur Verbesserung nicht aufgefordert wurde, nur im Rahmen des nach der relativen Berechnungsmethode ermittelten Minderung... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaABGB §921
Rechtssatz: Das Begehren, Schadenersatz zu verlangen, schließt die Erklärung des Rücktrittes in sich (HS 5319). Eine ausdrückliche Berufung auf die Vorschriften des ABGB über den Schadenersatz ist zur Wirksamkeit der Rücktrittserklärung nicht erforderlich. Entscheidungstexte 3 Ob 532/76 Entscheidungstext OGH 29.06.1976 3 Ob 532/76 Veröff: JBl 1977,543 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IcABGB §918 IIIABGB §921ABGB §1298ZPO §266 B
Rechtssatz: Bei verschuldeter Nichterfüllung richtet sich die Ersatzpflicht nach den allgemeinen Regeln des Schadenersatzes, weshalb dem Schuldner gemäß § 1298 ABGB der Beweis obliegt, an der Erfüllung der vertragsmäßigen Verbindlichkeit ohne sein Verschulden verhindert gewesen zu sein (6 Ob 6,7/71 = HS 637/9, 8 Ob 203/66 = HS 5328). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib5ABGB §922
Rechtssatz: Verzug mit Teilleistung bei einem mehrere Gegenstände umfassenden Geschäft ist kein Fall der Gewährleistung (Qualitätsmangel oder Quantitätsmangel). Entscheidungstexte 3 Ob 532/76 Entscheidungstext OGH 29.06.1976 3 Ob 532/76 Veröff: JBl 1977,543 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IIIABGB §918 IVaABGB §921
Rechtssatz: Der Deckungskauf kann auch vor Erklärung des Rücktrittes getätigt werden, außer der Deckungskauf hätte im Zeitpunkt des wirksamen Rücktrittes vom Vertrag zu günstigeren Bedingungen abgeschlossen werden können. Entscheidungstexte 3 Ob 532/76 Entscheidungstext OGH 29.06.1976 3 Ob 532/76 Veröff: JBl 1977,543 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ic
Rechtssatz: Die Rechtsfolgen des Teilverzuges, der nicht direkt durch die Bestimmung des § 918 Abs 2 ABGB betroffen ist, bestimmen sich danach, ob die Erfüllung unteilbar oder teilbar ist. Entscheidungstexte 3 Ob 532/76 Entscheidungstext OGH 29.06.1976 3 Ob 532/76 Veröff: JBl 1977,543 3 Ob 328/99b Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb/1ABGB §1062EVO §77
Rechtssatz: Die Belastung eines Eisenbahnfrachtgutes mit einer Nachnahme zwingt den Käufer zur Vorauszahlung und ist nur zulässig, wenn dies bedungen war; andernfalls kann der Käufer die Nachnahmesendung zurückweisen, ohne in Annahmeverzug oder Zahlungsverzug zu gelangen. Entscheidungstexte 1 Ob 218/75 Entscheidungstext OGH 15.10.1975 1 Ob ... mehr lesen...
Der Kläger betreibt in W eine Papiergroßhandlung, der Beklagte in M eine Druckerei; beide sind Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches und stehen seit März 1973 in Geschäftsverbindung. Am 4. Feber 1974 bestellte der Beklagte beim Kläger schriftlich 1500 Bogen Astralux-265 Gramm-70/100 Breitbahn-Papier und fügte bei, daß er dieses schon sehr dringend benötige und daher um eine rasche Lieferung ersuche. Bis dahin waren zwischen den Streitteilen schon sechs Geschäfte über Astralux-Pap... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IcABGB §1062ABGB §1419
Rechtssatz: Dem Verkäufer steht bei Annahmeverzug des Käufers kein klagbarer Anspruch auf Abnahme der Sache zu (Judikat 179 alt), es sei denn, dass ein konkretes Interesse des Verkäufers vorliegt, bei dem ihm mit den Rechtsfolgen des bloßen Annahmeverzuges nicht gedient wäre. Entscheidungstexte 5 Ob 112/75 Entscheidungstext OGH 09.09.1975 5 Ob 112... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb2aa
Rechtssatz: Die Ausdrucksweise (§ 918 ABGB) "unter Festsetzung" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch, daß die "Festsetzung" nicht der Rücktrittserklärung vorangehen darf, sondern bei der Rücktrittserklärung erfolgen muß. Es ist daher folgerichtig, nur einen nach der Rücktrittserklärung liegenden Zeitraum als Nachfrist im Sinne des gesetzlichen Bestimmungen anzuerkennen (unter ausdrücklicher Ablehnung der Kritik ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IIIABGB §921ABGB §1304 A1
Rechtssatz: Die Vornahme eines Deckungskaufes ist zwar keine Pflicht des Käufers, doch trifft den Käufer, der Ansprüche wegen eines Lieferungsverzuges des Verkäufers erheben will, die Verpflichtung, die zur Abwendung oder Minderung des Schadens geeigneten und zumutbaren Maßnahmen zu treffen. Dies folgt schon daraus, daß der vertragstreue Teil gegenüber seinem im Verzug befindlichen Gegner mit der durch ... mehr lesen...
Die klagende Partei, eine schwedische Firma, bestellte am 29. September 1967 bei der beklagten Partei einen Rohrziehautomaten samt Sonderausrüstung zum Preise von 772.182.30 S. Dieser Bestellung ging ein Anbot der beklagten Partei vom 29. August 1967 sowie die Besichtigung der angebotenen Maschine durch zwei Direktoren der klagenden Partei im Werk der beklagten Partei in E sowie schließlich eine Offerte der beklagten Partei vom 19. September 1967 voraus, die detaillierte Angaben über ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaABGB §918 IVcABGB §932 IIdABGB §932 IIIaABGB §933 IABGB §933 II
Rechtssatz: Für den Fall des wirksamen Rücktrittes vom Vertrag muss das Begehren auf Rückzahlung des Teilkaufpreises gerichtlich innerhalb der Fristen des § 933 ABGB geltend gemacht werden, allerdings nur dann, wenn die Ware als Erfüllung angenommen wird. Entscheidungstexte 1 Ob 26/75 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IIaABGB §932 IABGB §933 I
Rechtssatz: Mit Annahme als Erfüllung ist, vom Fall des Verzuges mit der Verbesserung abgesehen, der Rücktritt nach § 918 ausgeschlossen. Entscheidungstexte 1 Ob 26/75 Entscheidungstext OGH 30.04.1975 1 Ob 26/75 Veröff: JBl 1975,600 = EvBl 1976/78 S 151 = SZ 48/56 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVa
Rechtssatz: Die Androhung des Rücktrittes vor Ablauf der vereinbarten Lieferfrist, also bevor der Schuldner in Verzug geraten ist, ist im § 918 ABGB nicht vorgesehen und daher wirkungslos. Entscheidungstexte 2 Ob 325/74 Entscheidungstext OGH 17.04.1975 2 Ob 325/74 6 Ob 871/82 Entscheidungstext OGH 20.01.1983 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaABGB §932 IIaABGB §932 IIIa
Rechtssatz: Zur Frage des Rücktrittes und Wandlung betreffend einen Vertrag über Lieferung eines EDV - Gerätes. Entscheidungstexte 2 Ob 325/74 Entscheidungstext OGH 17.04.1975 2 Ob 325/74 Beisatz: Buchungsautomat (T1) 1 Ob 531/77 Entscheidungstext OGH 08.06.1977 1 Ob 531/77 ... mehr lesen...
Der Kläger kaufte am 21 Mai 1969 bei Ing. Josef T, Maschinen Importe, Handel und Verkauf in L, eine Soft-Eismaschine Marke G C 220 Volt, Tischmodell, zweigruppig mit Mischbatterie T 682 zum Preis von 70.000 S, die dieser im Feber 1969 von der Firma G C Etablissement in V bezogen hatte. Erzeugerin der Speiseeismaschine ist die Beklagte. Am 4. Juni 1969 wurde die Speiseeismaschine geliefert und von dem entsandten Monteur des Ing. Josef T im Geschäft des Klägers aufgestellt. Dieser ertei... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib1ABGB §918 IVaABGB §936 IV
Rechtssatz: Bei einem "Wiederkehrschuldverhältnis" ist ein Rücktritt nach § 918 ABGB rechtlich möglich. Entscheidungstexte 5 Ob 137/74 Entscheidungstext OGH 04.09.1974 5 Ob 137/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0018358 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib1ABGB §1052 A
Rechtssatz: Die strikte Weigerung, sich in Bezug auf die zur Deckung der Kosten des Vertragsgegners bestimmte Hauptleistung vertragsmäßig zu verhalten, ist ein wichtiger Grund für die vorzeitige Lösung eines Dauerschuldverhältnisses. Entscheidungstexte 7 Ob 223/73 Entscheidungstext OGH 21.03.1974 7 Ob 223/73 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 BABGB §302 CABGB §918 IVcABGB §1151 XIIABGB §1409 F
Rechtssatz: Bei Vertragsrücktritt hat der Veräußerer auch die in der Zwischenzeit entstandenen, vom Erwerber noch nicht befriedigten Entgeltansprüche des Arbeitnehmers zu erfüllen. Entscheidungstexte 4 Ob 97/73 Entscheidungstext OGH 19.03.1974 4 Ob 97/73 JBl 1974,486 = Arb 9202 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVcABGB §1151 XII
Rechtssatz: Die durch den Vertragsrücktritt herbeigeführte Wiederherstellung des vor dem Vertragsabschluß bestandenen Zustandes hatte zur Folge, daß der frühere Arbeitgeber rechtlich so zu behandeln ist, als wäre er auch in der Zwischenzeit Arbeitgeber gewesen. Er haftet daher - und zwar aus dem Dienstvertrag - auch für die zwischenzeitige begründeten Entgeltansprüche des Arbeitnehmers. Ents... mehr lesen...
Die Klägerin, die sich in den USA mit dem Import und den Vertrieb von Sportmoden und Sportausrüstung befaßt, und der Beklagte, der in Österreich industriell Skibekleidung herstellt, schlossen miteinander am 8. März 1960 einen schriftlichen Vertrag. Mit diesem Vertrag ernannte der Beklagte die Klägerin zum "exklusiven USA-Importeur aller H-Erzeugnisse - hiebei handelt es sich um eine Markenbezeichnung des Beklagten - und verpflichtete sich, keines seiner Erzeugnisse an eine andere Firm... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib1ABGB §936 IVHVG §24HVG §29 IHVertrG 1993 §24
Rechtssatz: Die analoge Anwendung des Handelsvertreterrechtes auf Eigenhändler, die auf Grund eines Dauerschuldverhältnisses im eigenen Namen und für eigene Rechnung die von ihnen eingekauften Waren eines Unternehmers weiterkaufen, erscheint gerechtfertigt, wenn sie Auslegung der vereinbarten Vertragsbeziehungen ergibt, dass es sich tatsächlich und wirtschaftlich um die
Begründung: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib1ABGB §936 IVABGB §1118 A1
Rechtssatz: Die Unkündbarkeit eines Dauerschuldverhältnisses steht seiner Auflösung aus einem wichtigen Grund nicht entgegen (so in Ansehung der Bestandverträge MietSlg 23181 ua). Dasselbe gilt für den Fall, dass ein besonderer Auflösungsgrund vereinbart wurde (hier Auflösung eines Eigenhändlervertrages). Entscheidungstexte 5 Ob 157/73 Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §888ABGB §918 Ib1ABGB §936 IVABGB §1118 A1
Rechtssatz: Ein wichtiger Grund zur Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses (hier Wohnungsrecht, verbunden mit Pflegevertrag) kann auch darin bestehen, daß ein gedeihliches Zusammenleben der Vertragspartner nicht mehr besteht. Zur Auflösung des Vertrages ist jedoch nur derjenige berechtigt, der für das Auftreten der Mißhelligkeiten nicht allein oder überwiegend verantwortlich ist und dem da... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IaABGB §918 IVaABGB §920
Rechtssatz: Bei dauernder Erfüllungsunmöglichkeit ist die Vorschrift des § 918 ABGB unanwendbar, denn sie bezieht sich nur auf die vorübergehende Nichterfüllung (Gschnitzer bei Klang 2. Auflage IV/1 452). Entscheidungstexte 3 Ob 73/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1973 3 Ob 73/73 Veröff: EvBl 1974/162 S 353 ... mehr lesen...