RS OGH 1977/3/2 1Ob786/76

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Veröffentlicht am 02.03.1977
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Norm

ABGB §877
ABGB §918 IVc
ABGB §1063

Rechtssatz

Bei berechtigtem Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag hat der Käufer die unter EV verkaufte Sache herauszugeben . Ist hiezu eine Demontage erforderlich , so trägt der Käufer gegebenenfalls die Kosten einer Ersatzvornahme .

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 786/76
    Entscheidungstext OGH 02.03.1977 1 Ob 786/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0016354

Dokumentnummer

JJR_19770302_OGH0002_0010OB00786_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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