RS OGH 1977/2/16 1Ob506/77

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Veröffentlicht am 16.02.1977
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Norm

ABGB §918 IIa
ABGB §981 IVa
ABGB §1054

Rechtssatz

Vorbereitungshandlungen, welche die Bewirkung der Hauptleistung sichern sollen, stellen Nebenpflichten im Schuldverhältnis dar. Sie kennzeichnen sich dadurch, daß ihr gänzliches Unterbleiben oder ihre mangelhafte Ausführung die Gefahr der Nichtbewirkung bzw des Mißlingens der Hauptleistung im Gefolge hat.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 506/77
    Entscheidungstext OGH 16.02.1977 1 Ob 506/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0018244

Dokumentnummer

JJR_19770216_OGH0002_0010OB00506_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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