Norm
ABGB §918 IcRechtssatz
Wer zu erkennen gibt, daß er sich an einen Vertrag nicht gebunden erachtet, kann dem Vertragspartner einen Verzug in der Erfüllung der von diesem übernommenen Vertragspflichten nicht anlasten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0018529Dokumentnummer
JJR_19720418_OGH0002_0040OB00525_7200000_002