RS OGH 1958/2/13 3Ob49/58, 8Ob233/66

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Veröffentlicht am 13.02.1958
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Norm

ABGB §918 III
ABGB §921
HGB §374
HGB §376

Rechtssatz

Der wegen Nichterfüllung angesprochene Ersatz ist nicht auf die Preisdifferenz beschränkt, die zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem bei Abschluß der Deckungsgeschäfte vereinbarten Preis besteht. Er erfaßt auch den Schaden, der sich aus den Aufwendungen für Handelsmäkler ergibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0024486

Dokumentnummer

JJR_19580213_OGH0002_0030OB00049_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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