Norm
ABGB §828Rechtssatz
Bei mehreren Berechtigten aus einem gemeinschaftlichen Schuldverhältnis bedarf es des ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusammenwirkens aller Vertragsgenossen bei Ausübung des Rücktrittsrechtes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0013225Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.07.2013