Norm
ABGB §918 IVb2aaRechtssatz
Vertritt der Verkäufer entgegen der Reklamation des Käufers den Standpunkt, er habe den Vertrag richtig erfüllt, so kann der Käufer jedenfalls, ohne an eine vereinbarte längere Nachfrist gebunden zu sein, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0023980Dokumentnummer
JJR_19660505_OGH0002_0060OB00138_6600000_001