RS OGH 1961/4/19 5Ob97/61

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Veröffentlicht am 19.04.1961
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Norm

ABGB §918 Ib2
ABGB §1063

Rechtssatz

Wer die Zurückgabe der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sache fordert, muß mindestens die Zurückgabe des Empfangenen anbieten. Das Recht, die Sache auch bei Aufrechterhaltung des Kaufvertrages zurückzunehmen, steht dem Vorbehaltsverkäufer nur zu, wenn es besonders vereinbart ist.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 97/61
    Entscheidungstext OGH 19.04.1961 5 Ob 97/61

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0024381

Dokumentnummer

JJR_19610419_OGH0002_0050OB00097_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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