Norm
ABGB §918 Ib2Rechtssatz
Wer die Zurückgabe der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sache fordert, muß mindestens die Zurückgabe des Empfangenen anbieten. Das Recht, die Sache auch bei Aufrechterhaltung des Kaufvertrages zurückzunehmen, steht dem Vorbehaltsverkäufer nur zu, wenn es besonders vereinbart ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0024381Dokumentnummer
JJR_19610419_OGH0002_0050OB00097_6100000_001