Norm: ABGB §365 DABGB §1295 I3bABGB §1323 AABGB §1333AHG §1 BbJN §1 CXTirSchOG. LGBl 1966/25 §83
Rechtssatz: Ein Schaden, der nicht als Folge der Enteignung, sondern nur als Folge der Säumnis der schulerhaltenden Gemeinde bei Auszahlung der Entschädigung auftritt, ist privatrechtlicher Natur (Vermögensschaden) und gehört auf den Rechtsweg. Entscheidungstexte 1 Ob 80/69 Entscheidungs... mehr lesen...
Gestützt auf die Bestimmungen der §§ 28 ff. des Tiroler Schulerhaltungsgesetzes vom 25. November 1959, LGBl. Nr. 4/1959, hat die Tiroler Landesregierung mit Bescheid vom 30. November 1966 zwei den beiden Klägern gehörige Grundparzellen zu Gunsten der beklagten Partei, der Gemeinde R. enteignet. Dabei wurden die von dieser als Schulerhalterin zu leistenden Entschädigungsbeträge mit 698.600 S für den Erstkläger und mit 663.250 S für den Zweitkläger festgesetzt und ausgesprochen, daß die... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 F
Rechtssatz: Zuspruch eines Kilometergeldes für die Fahrt von und zur Reparaturwerkstätte. Entscheidungstexte 2 Ob 365/68 Entscheidungstext OGH 26.03.1969 2 Ob 365/68 Veröff: ZVR 1969/347 S 324 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0030407 Dokumentnummer JJR_19690... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1323 F
Rechtssatz: Keine Entschädigung für den bloßen Verlust der Möglichkeit des Gebrauches des Kraftfahrzeuges während der Zeit der unfallsbedingten Reparatur. Entscheidungstexte 2 Ob 358/67 Entscheidungstext OGH 03.03.1969 2 Ob 358/67 Veröff: SZ 42/33 (Hiezu Pfersmann EvBl 1973,312 Pfa) = RZ 1969,88 = KJ 1969,26 = ZVR 1969/143,127 = VersR 1969,528 = JBl 19... mehr lesen...
Der Kläger hat am 3. Mai 1966 in Wien-Hernals als Lenker seines Personenkraftwagens einen Unfall erlitten, als er mit dem vom Beklagten gelenkten Personenkraftwagen zusammenstieß. Der Kläger macht geltend, daß dieser Verkehrsunfall durch das verkehrswidrige Verhalten seines Prozeßgegners verschuldet worden sei. Nach dem letzten Stande des erstgerichtlichen Verfahrens begehrt er den Ersatz der Kosten der Reparatur des Fahrzeugs im Betrage von insgesamt 1492 S und den Betrag von 283 S a... mehr lesen...
Am 30. August 1967 stieß auf der E.-Bundesstraße der PKW. des Klägers mit einem LKW. der Erstbeklagten zusammen, dessen Lenker der Zweitbeklagte war, und wurde dabei beschädigt. Das Alleinverschulden des Zweitbeklagten ist nicht mehr strittig. Der Kaskoversicherer des Klägers hat den Fahrzeugschaden als Totalschaden verrechnet. Der Kläger ließ jedoch das Fahrzeug reparieren. Er begehrt von den Beklagten den Ersatz der während der Reparatur seines Wagens vom 4. September bis 20. Se... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 F
Rechtssatz: Die Kosten der Benützung eines Mietfahrzeuges für eine angemessene Zeit gebühren dem Geschädigten auch bei Eintritt eines Totalschadens. Dem Geschädigten sind hiebei eine angemessene Überlegungsfrist (Neuankauf oder Reparatur) und eine Lieferfrist für den neuen Wagen zuzubilligen. Entscheidungstexte 2 Ob 360/68 Entscheidungstext OGH 16.12.1968 2 Ob 360/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 DABGB §1331
Rechtssatz: Der Wert der besonderen Vorliebe muss als solcher im Verfahren erster Instanz ausdrücklich verlangt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 289/68 Entscheidungstext OGH 03.12.1968 8 Ob 289/68 Veröff: EvBl 1969/179 S 268 6 Ob 563/80 Entscheidungstext OGH 18.06.1980 6 Ob 563/80 Beisatz: Gleiches gilt a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 BABGB §1323 DABGB §1331ABGB §1332
Rechtssatz: Mit dem gemeinen Wert einer Sache sind auch die Möglichkeiten, durch ihre Bearbeitung eine besondere Wertsteigerung zu bewirken, abgegolten; damit kann nicht ein entgangener Gewinn begründet werden (Tötung eines ausbildungsfähigen Hundes). Entscheidungstexte 8 Ob 289/68 Entscheidungstext OGH 03.12.1968 8 Ob 289/68 V... mehr lesen...
Nach dem festgestellten Sachverhalt ist es am 25. August 1965 auf der Salzachtal-Bundesstraße im Gemeindegebiet von P. zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei dem der Autobus des Klägers beschädigt worden ist. Der Unfall ist von Dipl.-Ing. S., der an den Folgen des Unfalles gestorben ist, allein verschuldet worden (2 Ob 388/67). Mit der vorliegenden Klage hat der Kläger Schadenersatz von der Verlassenschaft nach Dipl.-Ing. S. in der Höhe von 65.082.50 S samt 8.5% Zinsen seit 5. Novemb... mehr lesen...
Der Kläger hat als Fußgänger am 15. März 1966 auf der Allgäuer Bundesstraße Nr. 189 einen Verkehrsunfall erlitten, als er durch den vom Beklagten gelenkten PKW erfaßt und zu Boden gestoßen wurde. Im Zusammenhange mit diesem Unfalle ist gegen den Beklagten das Strafverfahren eingeleitet worden; mit Strafverfügung des Bezirksgerichtes R. vom 19. April 1966 ist der Beklagte der Übertretung nach § 335 StG. - rechtskräftig - schuldig erkannt worden. Im Vorprozesse des Landesgerichtes I. ha... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 BABGB §1323 FABGB §1333ABGB §1334
Rechtssatz: Der Geschädigte ist nur dann berechtigt, einen Kredit gegen eine höhere als die gesetzliche Verzinsung auf Kosten des Schädigers aufzunehmen, wenn er diesen bzw dessen Haftpflichtversicherer erfolglos aufgefordert hat, einen Vorschuß für die Reparaturkosten zu geben oder diese selbst zu bezahlen. Entscheidungstexte 2 Ob 356/68 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 AABGB §1323 BABGB §1323 FABGB §1333ABGB §1334
Rechtssatz: Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, eigenes Kapital zur Schadensbehebung zu verwenden (so schon ZVR 1961/313). Entscheidungstexte 2 Ob 356/68 Entscheidungstext OGH 28.11.1968 2 Ob 356/68 Veröff: ZVR 1969/300 S 272 = SZ 41/166 = JBl 1970,202 2 Ob 97/69 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 FABGB §1325 AEKHG §13 Z3
Rechtssatz: Hat ein Personenkraftwagen vor dem Unfall zum Lebensstandard des Verletzten gehört, dessen Fahrbefugnis nun auf Ausgleichsfahrzeuge eingeschränkt wird, so hat der Schädiger für die Kosten eines solchen Fahrzeugs aufzukommen. Entscheidungstexte 2 Ob 351/68 Entscheidungstext OGH 28.11.1968 2 Ob 351/68 Veröff: ZVR 1969/322 S 29... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage hat die Klägerin folgende Schadenersatzansprüche gegen den Beklagten mit der Begründung: geltend gemacht, daß der Beklagte am 4. September 1967 ihren von ihrem Gatten gelenkten Kraftwagen angefahren habe: Reparaturkosten von 16.823 S, Wertminderung in der Höhe von 3000 S, Auslagen für ein Mietfahrzeug in der Höhe von insgesamt 25.000 S. Der Beklagte, der vom Strafgericht wegen §§ 431, 432 (§ 337b) StG. rechtskräftig verurteilt worden ist, hat sein alleinige... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 BABGB §1323 FABGB §1334
Rechtssatz: Wenn der Geschädigte zufolge schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Reparaturkosten zu bezahlen, hat er den Schädiger (Haftpflichtversicherer) zur Begleichung aufzufordern; wenn dieser unbegründet ablehnt, kann er die Kosten für ein Mietfahrzeug für die ganze Zeit bis zur Schadensgutmachung begehren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der vom Kläger gelenkte PKW seines Bruders Johann H. ist am 17. Juli 1966 auf der S.-Bundesstraße im Gemeindegebiete von S. mit dem vom Beklagten geführten PKW zusammengestoßen. Im Zusammenhange mit diesem Verkehrsunfalle ist gegen beide Fahrzeuglenker das Strafverfahren eingeleitet worden. Hinsichtlich des Klägers ist das Strafverfahren gemäß § 90 StPO. eingestellt worden; der Beklagte aber ist - rechtskräftig - wegen Übertretung gegen die körperliche Sicherheit nach § 431 StG. verur... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 BABGB §1323 C1
Rechtssatz: Der vom Schädiger zu ersetzende Sachschade findet grundsätzlich im Zeitwert der beschädigten Sache seine Grenze. Entscheidungstexte 2 Ob 221/68 Entscheidungstext OGH 20.09.1968 2 Ob 221/68 Veröff: SZ 41/114 = ZVR 1969/115 S 105 2 Ob 317/69 Entscheidungstext OGH 04.12.1969 2 Ob 317/69 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 BABGB §1334
Rechtssatz: Der Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der Reparaturkosten wird erst mit deren Bekanntgabe fällig; erst wenn der Schädiger bzw dessen Haftpflichtversicherer den Ersatz ablehnt, treffen ihn die Verzugsfolgen. Entscheidungstexte 2 Ob 158/68 Entscheidungstext OGH 14.06.1968 2 Ob 158/68 Veröff: RZ 1969,49 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 BABGB §1323 FABGB §1334
Rechtssatz: Keine Verpflichtung des Haftpflichtversicherers des Schädigers, der durch den Geschädigten von der Inangriffnahme der Reparatur verständigt wurde, sich mit der Reparaturwerkstätte in Verbindung zu setzen, um ohne weiteres Zutun des Geschädigten durch Zahlung der Reparaturkosten die Ausfolgung des instandgesetzten Fahrzeuges an den Geschädigten unmittelbar nach Ende der Reparatur zu erreichen.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia5ABGB §1323 A
Rechtssatz: Veranlaßt der Geschädigte selbst die Reparatur seines Fahrzeuges, so trägt er selbst das Risiko der Auseinandersetzung mit einem Partner im Werkvertragsverhältnis; der Schädiger ist nicht verhalten, die Kosten der Beseitigung einer unsachgemäß vorgenommenen Reparatur dem Geschädigten zu ersetzen und sich dessen Rechte gegen den Unternehmer abtreten zu lassen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 B
Rechtssatz: Naturalersatz kann nicht verlangt werden, wenn das dagegenstehende Interesse des Schädigers unverhältnismäßig größer ist als das hierauf gerichtete Interesse des Beschädigten. Entscheidungstexte 6 Ob 346/67 Entscheidungstext OGH 24.01.1968 6 Ob 346/67 7 Ob 45/73 Entscheidungstext OGH 04.04.1973 7 Ob 45/73 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 B
Rechtssatz: Naturalersatz ist nur bei vertretbaren Sachen, also solchen, die zum Zeitpunkt der Beschädigung noch Gegenstand des Vermögensverkehrs waren, möglich; war die Sache im Zeitpunkt der Beschädigung schon so abgenützt oder beschädigt, daß dies nicht mehr zutrifft, so wird in der Regel die Herstellung einer annähernd gleichen Lage nicht mehr möglich sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 A
Rechtssatz: Der Wohnberechtigte braucht sich grundsätzlich nicht etwas anderes aufdrängen lassen; dieser Fall ist aber nicht gegeben, wenn auf derselben Liegenschaft in einem Neubau das Zimmer errichtet und angeboten wurde und es für den Geschädigten wirtschaftlich gleichwertig ist. Entscheidungstexte 6 Ob 290/67 Entscheidungstext OGH 22.11.1967 6 Ob 290/67 V... mehr lesen...
Die klagende Partei, Republik Österreich (Österr. Bundesbahnen), hat in der Klage behauptet, daß am 19. November 1963 durch einen im Eigentum der beklagten Partei stehenden "Stockautobus" das Blechdach zwischen dem Büffet des Autobusbahnhofes der Österreichischen Bundesbahnen und dem Stellwerk 11 des Südbahnhofes beschädigt worden sei. Die beklagte Partei habe ihre Schadenersatzpflicht dem Gründe: nach anerkannt und auch die Reparaturkosten von 67.283 S beglichen. Sie habe jedoch die B... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 DABGB §1325 D2a
Rechtssatz: Jeder Geschädigte, der Zeit und Geld zur Behebung des Schadens aufwenden muss, kann den Ersatz dieses Mehraufwandes vom Schädiger begehren. Entscheidungstexte 2 Ob 292/67 Entscheidungstext OGH 10.11.1967 2 Ob 292/67 Veröff: SZ 40/144 = EvBl 1968/233 S 393 = JBl 1968,430 = ZVR 1969/85 S 73 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 D
Rechtssatz: Die Republik Österreich (ÖBB) ist berechtigt, einen zwölfprozentigen Verwaltungskostenzuschlag zu den einzelnen Rechnungen, die von den mit der Reparatur beauftragten Unternehmen gelegt wurden, vom Schädiger zu begehren. Entscheidungstexte 2 Ob 292/67 Entscheidungstext OGH 10.11.1967 2 Ob 292/67 Veröff: EvBl 1968/233 S 393 = JBl 1968,430 = ZVR ... mehr lesen...
Wie unbestritten feststeht, wurde am 27. November 1964 im Zuge von Bauarbeiten, die von Arbeitern der erstbeklagten Partei unter der Aufsicht des Zweitbeklagten auf einer Bezirksstraße durchgeführt wurden, ein im Bereich der Baustelle verlaufendes Fernmeldekabel der klagenden Partei beschädigt. Der Schaden wurde weder aus böser Absicht noch aus einer auffallenden Sorglosigkeit verursacht. Die beklagten Parteien haben die Kosten der Wiederherstellung des Kabels ersetzt, verweigern jedo... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2ABGB §1323 D
Rechtssatz: Der Ausfall an Gebühren, den die Postverwaltung und Telegraphenverwaltung durch die infolge Beschädigung eines Fernmeldekabels eingetretene Unbenützbarkeit desselben erleidet, ist wirklicher Schaden, nicht entgangener Gewinn. Entscheidungstexte 2 Ob 355/66 Entscheidungstext OGH 12.01.1967 2 Ob 355/66 Veröff: SZ 40/2 = ZVR 1967/167... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia5ABGB §1323 B
Rechtssatz: Hat sich der Ersatzpflichtige auf Grund der bloßen Mitteilung eines "verursachten Schadens" an einem Kraftfahrzeug zum Ersatz der Reparaturkosten verpflichtet, so haftet er bei nachträglicher Feststellung eines Totalschadens trotzdem nur auf der Basis eines solchen, wenn dieser in einem auffallenden Mißverhältnis zu den Reparaturkosten steht und der Geschädigte es unterlassen hat, den Schädiger hievo... mehr lesen...