RS OGH 1967/11/22 6Ob290/67

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Veröffentlicht am 22.11.1967
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Norm

ABGB §1323 A

Rechtssatz

Der Wohnberechtigte braucht sich grundsätzlich nicht etwas anderes aufdrängen lassen; dieser Fall ist aber nicht gegeben, wenn auf derselben Liegenschaft in einem Neubau das Zimmer errichtet und angeboten wurde und es für den Geschädigten wirtschaftlich gleichwertig ist.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 290/67
    Entscheidungstext OGH 22.11.1967 6 Ob 290/67
    Veröff: MietSlg 19024

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0030071

Dokumentnummer

JJR_19671122_OGH0002_0060OB00290_6700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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