Norm
ABGB §1323 FRechtssatz
Die Kosten der Benützung eines Mietfahrzeuges für eine angemessene Zeit gebühren dem Geschädigten auch bei Eintritt eines Totalschadens. Dem Geschädigten sind hiebei eine angemessene Überlegungsfrist (Neuankauf oder Reparatur) und eine Lieferfrist für den neuen Wagen zuzubilligen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0030432Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.05.2013