Rechtssatz
Jeder Geschädigte, der Zeit und Geld zur Behebung des Schadens aufwenden muss, kann den Ersatz dieses Mehraufwandes vom Schädiger begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0030558Im RIS seit
10.11.1967Zuletzt aktualisiert am
29.07.2024