Norm: ABGB §1293ABGB §1323 AABGB §1325 AABGB §1329AHG §1 Cd1cAHG §1 C5AHG §1 EaAHG §1 HMRK Art5 Abs5 V3MRK Art5 Abs5 V4
Rechtssatz: Art 5 Abs 5 MRK gewährt jedermann, dem seine Freiheit durch Festnahme oder Haft durch einen Träger öffentlicher Gewalt entzogen wurde, selbständige, unmittelbare, in Österreich ohne weiteres Ausführungsgesetz unter Anwendung der Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes gegen den Rechtsträger, dessen Organe Art 5 MRK i... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1323 AABGB §1324ABGB §1325 AABGB §1329AHG §1 EaGlBG §26 Abs11MRK Art5 Abs5 V4
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des Ausmaßes des eine Genugtuungsfunktion besitzenden Ersatzanspruchs für immateriellen Schaden bilden Dauer und Intensität des erlittenen Ungemachs einen bestimmenden Faktor. Bei der Ausmessung dieser Genugtuungsleistung (Geldersatz) wird die psychophysische Situation des Betroffenen, die Beschaffenheit seiner Gefü... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1323 AABGB §1324ABGB §1329AHG §1 EaMRK Art5 Abs5 V4
Rechtssatz: Zur "Schätzbarkeit" der durch eine Freiheitsentziehung und eine damit verbundene erniedrigende Behandlung entstandenen immateriellen Schaden. Aus den im ABGB und in mehreren Sondergesetzen geregelten Fällen, in denen ein Ersatz immateriellen Schadens vorgesehen ist (vgl §§ 1325, 1331 mit 335 ABGB; § 83 UrhG; § 154 PatG; § 54 MuttSchg; §§ 29, 30 PresseG, siehe ... mehr lesen...
Gegenstand des Revisionsverfahrens sind die Ansprüche der Klägerinnen als Eigentümerinnen der Liegenschaft Wien, A-Straße 43, aus der Beschädigung des dort befindlichen Wohnhauses durch eine Bauführung auf dem Nachbargrund der Beklagten. Das Erstgericht gab der Klage in dem noch strittigen Umfang statt, das Berufungsgericht bestätigte. Nach den Feststellungen der Untergerichte ist das zweigeschoßige Wohnhaus der Klägerinnen in dem an die Liegenschaft der Beklagten grenzenden Teil ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 AABGB §1438 EEGUStG 1972 ArtXII Z3UStG 1972 §12 Abs1
Rechtssatz: Der Schädiger kann seinen ihm gemäß Art XII Z 3 EGUStG 1972 zustehenden Rückersatzanspruch in einem gegen ihn geführten Schadenersatzprozess nicht geltend machen, sondern ist auf die Führung eines getrennten Rechtsstreites verwiesen. Entscheidungstexte 8 Ob 79/75 Entscheidungstext OGH 14.05.1975 8 Ob 79/7... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia8ABGB §1323 AEGUStG 1972 ArtXII Z2EGUStG 1972 ArtXII Z3UStG 1972 §12 Abs1UStG 1994 §22
Rechtssatz: Das Gericht hat bei seiner Entscheidung über den Anspruch auf Ersatz einer Sache oder Leistung die USt, die aus dem Titel des Schadenersatzes der Bereicherung, der Verwendung oder des Prozesskostenersatzes begehrt wird, nicht gesondert zu behandeln und auch nicht die abgabenrechtliche Vorfrage zu entscheiden, ob der Ersatzberech... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 BABGB §1323 C1
Rechtssatz: Beim Zeitwert ist nicht auf ein Fahrzeug gleicher Type in Normalausstattung, sondern auf das konkrete Fahrzeug im Zustande vor seiner Beschädigung mit seiner Sonderausstattung und den zum Betrieb gehörigen "Extras" abzustellen. Entscheidungstexte 8 Ob 89/75 Entscheidungstext OGH 14.05.1975 8 Ob 89/75 Veröff: RZ 1976/3 S 16 = ZVR 1976/15 S 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 BABGB §1323 C1
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur kommt es nicht auf den geltend gemachten, sondern auf den tatsächlich erforderlichen Reparaturkostenbetrag an, weil es der Geschädigte sonst in der Hand hätte, durch Einklagung eines nicht wesentlich über dem Zeitwert liegenden Reparaturkostenteilbetrages die für den Schädiger günstigere Abrechnung auf Totalschadenbasis zu verhindern. ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 22. Juni 1970, Z. II b - 516/2-1970, wurden die Teilflächen a) von 470 m2 der Bp. 59/1 samt dem darauf stehenden Wohn-, Wirtschafts- und Betriebsgebäude und von 480 m2 der Gp 372/1 Acker der beiden Antragstellern je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ 49 I des Grundbuches über die Katastralgemeinde E sowie b) von zirka 70 m2 der Gp 38 Garten der dem Zweitantragsteller allein gehörigen Liegenschaft EZ 525 II desselben Grundbuc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A1ABGB §1041 C1ABGB §1323 A
Rechtssatz: Der Anspruch auf Benützungsentgelt ist kein Schadenersatzanspruch. Allerdings kann neben dem Benützungsentgelt auch Schadenersatz begehrt werden, jedoch nur insoweit, als der durch die Vorenthaltung oder Verschlechterung der Sache während ihrer Benützung durch einen unberechtigten Dritten verursachte Schaden nicht mit der durch das Benützungsentgelt ausgeglichenen Wertminderung zusammenfä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 DBStG §18 Abs1EisbEG §4 Abs1 A
Rechtssatz: 1.) Das Wesen der Enteignungsentschädigung besteht in der Ersatzleistung für das dem Enteigneten durch besonderen Hoheitsakt abgenötigte Sonderopfer am Vermögen, wodurch es zur Nachteilsausgleichung, freilich unter Beschränkung auf den Ersatz des positiven Schadens (5 Ob 218/74 ua), kommen soll. 2.) Unrichtig ist die Ansicht, daß durch den Ersatz des Verkehrswertes des enteigneten Obje... mehr lesen...
Aus den untergerichtlichen Feststellungen ergibt sich im wesentlichen folgender Sachverhalt: Der Zweitbeklagte ist auch derzeit noch im Grundbuch als Miteigentümer von 1190/16.700 Anteilen der Liegenschaft EZ 558, Haus L-straße 123. mit denen sich das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 5 verbindet, eingetragen, doch wurde er infolge einer von der Mehrheit der Miteigentümer gegen ihn eingebrachten Klage mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 20. April 1965, ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIABGB §1323 BEO §180
Rechtssatz: Schadenersatz durch Naturalrestitution, wenn der ausgeschlossene Miteigentümer unter Verletzung des § 180 EO seinen exekutiv veräußerten Miteigentumsanteil durch einen ebenfalls arglistigen Strohmann ersteigern läßt. Entscheidungstexte 7 Ob 13/75 Entscheidungstext OGH 03.04.1975 7 Ob 13/75 SZ 48/37 = MietSlg 27565 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia8ABGB §1323 A. ABGB §1323 BABGB §1323 C1UStG 1972 allgUStG 1972 §11
Rechtssatz: USt für Reparaturkosten ist vom Schädiger auch dann zu ersetzen, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht repariert, sondern zum Erwerb eines anderen (neuen) Fahrzeuges teilweise in Zahlung gegeben wird. Entscheidungstexte 8 Ob 20/75 Entscheidungstext OGH 12.03.1975 8 Ob 20/75 ... mehr lesen...
Der Kläger erhob wegen eines Verkehrsunfalls, an dem ihn unbestrittenermaßen kein Verschulden trifft, zuletzt Schadenersatzansprüche im Betrage von 14.930.67 S samt Anhang, darunter auch den im Revisionsverfahren allein noch strittigen Anspruch auf Bezahlung von 1260 S, der ihm dadurch entstanden sei, daß er bei der Miete eines Ersatzwagens diesen Betrag dem Vermieter als Abfindung für dessen allfällige Ansprüche wegen Beschädigung des Mietwagens bezahlt habe. Die Beklagte beantragt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 F
Rechtssatz: Kein Ersatz des Betrags, den der Mieter des Ersatzwagens dem Vermieter als Abfindung für dessen allfällige Ansprüche wegen Beschädigung des Mietwagens bezahlt hat. Entscheidungstexte 2 Ob 295/74 Entscheidungstext OGH 27.02.1975 2 Ob 295/74 Veröff: JBl 1975,487 = EvBl 1975/273 S 631 = ZVR 1976/47 S 50 = SZ 48/24 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 F
Rechtssatz: Hat derjenige, der eine Kraftfahrzeug beschädigt, dann, wenn der Geschädigte einen Ersatzwagen mietet, auch für die Zuschläge zum Mietpreis aufzukommen, mit denen sich der Mieter dem Vermieter gegenüber von der Haftung für Beschädigung des Mietfahrzeuges freikauft? BGH vom 06.11.1973, VI ZR 160/72; Veröff: VersR 1974,143 Entscheidungstexte 2 Ob 295/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 BABGB §1333
Rechtssatz: Zum Ersatz höherer als der gesetzlichen Zinsen bei Verwendung von Fremdkapital zur Schadensbehebung. Entscheidungstexte 6 Ob 221/74 Entscheidungstext OGH 27.02.1975 6 Ob 221/74 5 Ob 27/75 Entscheidungstext OGH 18.03.1975 5 Ob 27/75 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2ABGB §1323 F
Rechtssatz: Es ist kein ersatzfähiger, sondern ein mittelbarer Schaden, wenn der Geschädigte bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs für den beschädigten Wagen dem Vermieter eine Abschlagszahlung dafür leistet, daß dieser sich mit der vertraglichen Übernahme der Haftung durch den Mieter für Sachschäden am Mietwagen und hiedurch bedingten Entgang von pauschalierten Mieteinnahmen für grobes, statt für jedes Verschulde... mehr lesen...
Ende November 1973 ereignete sich in E ein Zusammenstoß zwischen einem vom Kläger gehaltenen und damals gelenkten PKW und einem vom Beklagten gelenkten PKW, wobei das Fahrzeug des Klägers beschädigt wurde. Das Alleinverschulden des Beklagten an diesem Verkehrsunfall ist nicht strittig. Im vorliegenden Prozeß belangte der Kläger den Beklagten auf Schadenersatz; offen ist nur mehr das Teilbegehren auf Ersatz unfallverursachter Mietwagenkosten in der nicht bestrittenen Höhe von 6740.44... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIsABGB §1323 FKFG 1967 §60V des BMF 1973 betr Änderung der V des BMF über die Festsetzung eines Tarifes für die Kfz-Haftpflichtversicherung - Spalttarif allg
Rechtssatz: Der im Oktober 1973 von den Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge eingeführte "Spalttarif" (Prämienvariante A u B) ist in Ansehung des Ausschlusses des Ersatzes von Mietwagenkosten bis zur Behebung des Schadens am Fahrzeug weder nichtig noch sonst unwirks... mehr lesen...
Norm: ABGB §866ABGB §1323 AABGB §1323 D
Rechtssatz: § 866 ABGB verpflichtet zum Ersatz des Vertrauensschadens ( negatives Vertragsinteresse ). Der Schädiger hat den vergebens auf die Gültigkeit einer abgegebenen Erklärung oder auf das Zustandekommen eines Vertrages Vertrauenden so zu stellen, wie er stünde, wenn er mit der Gültigkeit der Verpflichtung nicht gerechnet hätte. Darunter fällt auch der Nachteil, der dadurch entstanden ist, daß es d... mehr lesen...
Der Beklagte Hubert R nahm am 16. Juli 1971 bei der klagenden Bank ein Darlehen von 25.000 S auf, wobei sich seine Gattin als Bürgin und Zahlerin für die Erfüllung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen verbürgte. Der Beklagte wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 9. Jänner 1963, 8 L 68/62, beschränkt entmundigt. Er hat dies bei Darlehensaufnahme verschwiegen. Mit der am 18. April 1973 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin von den Ehegatten R zur ungeteilten... mehr lesen...
Norm: ABGB §301ABGB §1295 IbABGB §1323 B
Rechtssatz: Naturalersatz ist bei unvertretbaren Sachen nicht möglich. Entscheidungstexte 5 Ob 287/74 Entscheidungstext OGH 11.12.1974 5 Ob 287/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0009989 Dokumentnummer JJR_19741211_OGH0002_0050OB00287_74... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 C4ABGB §1323 AABGB §1323 C1ABGB §1332
Rechtssatz: Bei Feststellung der Höhe des Ersatzes für bei einem Unfall im Inland beschädigte bewegliche Sachen, für die sich der im Ausland wohnende Geschädigte an seinem Wohnort Ersatz beschafft, ist in der Regel auf den gemeinen Wert der Sache an jenem Orte abzustellen, zu dem sie die engste Beziehung hat, normalerweise also auf den Wohnort des Geschädigten (Koziol, Haftpflichtrecht I S 15... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 AABGB §1323 B
Rechtssatz: Eigentliche Schadloshaltung bedeutet Wiederherstellung des Zustandes, der ohne Schädigung im Zeitpunkt des Ersatzes bestünde, ferner Ersatz dessen, was dem Beschädigten infolge der natürlichen Entwicklung vom Zeitpunkt der Schädigung an durch diese entgangen war (ZVR 1969/343). Entscheidungstexte 8 Ob 213/74 Entscheidungstext OGH 12.11.1974 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 C1ABGB §1331
Rechtssatz: Ist eine Reparatur möglich und wirtschaftlich noch zweckmäßig, so sind deren Kosten Grundlage des Ersatzanspruchs, andernfalls jedoch ist der Schaden ausgehend vom Zeitwert, nicht aber vom Neuwert zu berechnen. Entscheidungstexte 8 Ob 124/74 Entscheidungstext OGH 09.07.1974 8 Ob 124/74 Veröff: ZVR 1975/79 S 116 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia5ABGB §1323 AABGB §1323 F
Rechtssatz: Der Geschädigte kann nicht neben dem Ersatz der Kosten für Ersatzfahrten durch eine Spedition auch die Kosten für die Lohnfortzahlung an den Kraftfahrer des beschädigten Fahrzeuges vom Schädiger ersetzt verlangen. Anmerkung Bem: Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen in ein einziges Rechtssatzdokument. Der Rechtssa... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Geschädigte kann nicht neben dem Ersatz der Kosten für Ersatzfahrten durch eine Spedition auch die Kosten für die Lohnfortzahlung an den Kraftfahrer des beschädigten Fahrzeuges vom Schädiger ersetzt verlangen. Entscheidungstexte 3 Ob 213/73 Entscheidungstext OGH 04.04.1974 3 Ob 213/73 5 Ob 739/81 Entscheidungstext OGH 01.12.1981 5 Ob 739/81 Ähnlich; Beisatz: Kein Ersatz für weiterlaufende Betriebskosten einer nicht benützbaren Woh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Folgender Sachverhalt ist im Revisionsverfahren nicht mehr bestritten: Mit Bauvertrag vom 22. 6. 1964 (Blg./E) übernahm es die erstbeklagte OHG - deren persönlich haftende Gesellschafter der Zweitbeklagte und die Drittbeklagte sind - gegenüber der Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich, als Auftraggeber, im Zuge der Hainfelder Bundesstraße bei km 43,06 und 43,55 zwei Brücken zu errichten; die Auftra... mehr lesen...