Norm
ABGB §1323 C1Rechtssatz
Ist eine Reparatur möglich und wirtschaftlich noch zweckmäßig, so sind deren Kosten Grundlage des Ersatzanspruchs, andernfalls jedoch ist der Schaden ausgehend vom Zeitwert, nicht aber vom Neuwert zu berechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0030332Dokumentnummer
JJR_19740709_OGH0002_0080OB00124_7400000_001