Der Geschädigte kann nicht neben dem Ersatz der Kosten für Ersatzfahrten durch eine Spedition auch die Kosten für die Lohnfortzahlung an den Kraftfahrer des beschädigten Fahrzeuges vom Schädiger ersetzt verlangen.
Ähnlich; Beisatz: Kein Ersatz für weiterlaufende Betriebskosten einer nicht benützbaren Wohnung, wenn dem Geschädigten ohnehin die Kosten seines Aufenthaltes im Hotel ersetzt wurden. (T1)