RS OGH 1974/04/04 3Ob213/73; 5Ob739/81

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Veröffentlicht am 04.04.1974
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Rechtssatz

Der Geschädigte kann nicht neben dem Ersatz der Kosten für Ersatzfahrten durch eine Spedition auch die Kosten für die Lohnfortzahlung an den Kraftfahrer des beschädigten Fahrzeuges vom Schädiger ersetzt verlangen.

Entscheidungstexte
  • 3 Ob 213/73
    Entscheidungstext OGH 04.04.1974 3 Ob 213/73
  • 5 Ob 739/81
    Entscheidungstext OGH 01.12.1981 5 Ob 739/81
    Ähnlich; Beisatz: Kein Ersatz für weiterlaufende Betriebskosten einer nicht benützbaren Wohnung, wenn dem Geschädigten ohnehin die Kosten seines Aufenthaltes im Hotel ersetzt wurden. (T1)
Schlagworte
SW: Auto
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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