Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Es ist kein ersatzfähiger, sondern ein mittelbarer Schaden, wenn der Geschädigte bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs für den beschädigten Wagen dem Vermieter eine Abschlagszahlung dafür leistet, daß dieser sich mit der vertraglichen Übernahme der Haftung durch den Mieter für Sachschäden am Mietwagen und hiedurch bedingten Entgang von pauschalierten Mieteinnahmen für grobes, statt für jedes Verschulden begnügt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0022558Dokumentnummer
JJR_19750227_OGH0002_0020OB00295_7400000_001