Rechtssatz
Naturalersatz kann nicht verlangt werden, wenn das dagegenstehende Interesse des Schädigers unverhältnismäßig größer ist als das hierauf gerichtete Interesse des Beschädigten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0030140Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.12.2023