Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1323 F
Rechtssatz: Der Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der Kosten für ein Mietfahrzeug wird nicht dadurch gemindert, daß er mit dem Reparaturauftrag einige Tage zuwartet, um eine Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges durch den Haftpflichtversicherer des Schädigers zu ermöglichen. Entscheidungstexte 2 Ob 260/66 Entscheidungstext OGH 06.10.1966 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 F
Rechtssatz: Einen Anspruch auf ein Luxusfahrzeug (Mercedes 220 SG) als Mietwagen hätte der Kläger nur, wenn er aus besonderen Gründen genötigt gewesen wäre, ein solches zu benützen (sein beschädigter Personenkraftwagen war Marke Alfa Romeo Spider). Die Tatsache allein, daß sich der Kläger für seinen Bedarf ein Luxusfahrzeug halten kann, berechtigt ihn noch nicht für die Zeit der Reparatur desselben die Kosten der Miete eines ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 C2
Rechtssatz: Schadenersatz für merkantilen Minderwert ist auch bei Beschädigung von für spezielle Zwecke eingerichteten Kraftfahrzeugen (hier: Möbeltransportwagen) zu leisten. Entscheidungstexte 2 Ob 92/66 Entscheidungstext OGH 29.04.1966 2 Ob 92/66 Veröff: ZVR 1966/337 S 325 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 BABGB §1323 C1
Rechtssatz: Ein Totalschaden ist anzunehmen, wenn der Zeitwert des Kraftfahrzeuges erheblich hinter den veranschlagten Reparaturkosten zurückbleibt, (wenn die Wiederherstellungskosten den Zeitwert im Zeitpunkt des Unfalles übersteigen). Entscheidungstexte 2 Ob 74/66 Entscheidungstext OGH 14.04.1966 2 Ob 74/66 Veröff: JBl 1966,527 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 C2
Rechtssatz: Wird der beschädigte und reparierte Kraftwagen nicht weiter verwendet, sondern verkauft und ein neuer Wagen angeschafft, obwohl dazu keine Notwendigkeit bestand, kann nur die Minderung des Handelswertes verlangt werden, nicht aber der Unterschied zwischen dem Erlös des Kraftwagens und dem Zeitwert oder zwischen dem Erlös und dem Preis des neuen Wagens. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Dezember 1961 sind aus dem Eigentum des Karl M. EZ. 20 KG. L. und EZ. 135 KG. O. insgesamt 7358 m2 zugunsten der Republik Österreich für den Ausbau der O.-Bundesstraße Nr. 78 enteignet worden. Auf Grund des zwischen den Parteien im Enteignungsverfahren getroffenen Übereinkommens vom 29. September 1961 ist dem Enteigneten eine Entschädigung von 41.850.50 S zuerkannt worden (abzüglich 2300 S für an Karl M. vom Fiskus ab... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 DBStG §18 Abs1
Rechtssatz: Nach § 18 BStG gebührt nicht der Ersatz entgangenen Gewinns. Ertragsminderung wegen eingeschränkter Viehhaltung, weil Weideland enteignet wurde, bedeutet erlittenen Schaden. Auf die Möglichkeit der Erwerbung von Ersatzland oder der zinsbringenden Anlegung des Entschädigungsbetrages ist jedoch Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 386/65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 C1
Rechtssatz: Der Kläger kann nicht Leistung des vollen Zeitwertes des unbeschädigten Kraftwagens gegen Überlassung des Wracks an den Beklagten begehren, sondern nur die Differenz zwischen dem Zeitwert im unbeschädigten Zustand und dem Wert des Wracks. Entscheidungstexte 2 Ob 263/65 Entscheidungstext OGH 07.10.1965 2 Ob 263/65 Veröff: ZVR 1966/121 S 129 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia8ABGB §1323 AUStG 1959 §1 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Schadenersatzbetrag, den ein Vertragsteil von dem anderen wegen Nichterfüllung des Vertrages erhält, ist nicht umsatzsteuerbar. Entscheidungstexte 6 Ob 323/64 Entscheidungstext OGH 02.12.1964 6 Ob 323/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 F
Rechtssatz: Der Geschädigte kann für die unfallbedingte Ausfallzeit seines Kraftfahrzeuges 50 Prozent der vermiedenen Mietwagenkosten als Nutzungsentschädigung begehren. RS U LG Berlin (D) 1964/11/28 2 S 81/64 Veröff: NJW 1965,108 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1964:RS0104608 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Der Kläger brachte vor, daß er im Ausgleich der Beklagten Forderungen von insgesamt 1.160.742.80 S angemeldet habe. Die Beklagte habe die Forderungen bestritten, sodaß er, um einen Exekutionstitel zu erlangen, zur Klageführung genötigt sei. Er habe der Beklagten eine größere Anzahl Wechsel, die mit seiner Akzeptanten- bzw. Ausstellerunterschrift versehen gewesen seien, zur Sicherung für künftige Warenlieferungen, bzw. künftige Kreditgewährungen ausgehändigt. Die Beklagte habe ihm aber... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf4ABGB §1323 B
Rechtssatz: Hat der Beklagte die Schadenersatzforderung des Klägers dem Grunde nach bestritten, ist ihm schon deshalb die Einwendung genommen, der Kläger hätte nicht auf Geldersatz, sondern auf Befreiung von seiner wechselmäßigen Verpflichtung oder auf Rückstellung der Wechsel, das ist auf Zurückversetzung in den vorigen Stand, klagen müssen. Ein solches Begehren ist überdies untunlich, wenn der Schädiger, weil... mehr lesen...
Der Kläger, der seit 1960 Eigentümer des Hauses W., Sch.-gasse 14, ist, begehrt von der Beklagten die Bezahlung eines Betrages von 1.690 S mit der Begründung: , daß sie Hauptmieterin des in diesem Hause gelegenen Ateliers Nr. 8 gewesen sei und anläßlich ihres Auszuges am 11. Oktober 1962 die Eingangstür zu diesem Atelier mitgenommen habe. Sie vertrete den Standpunkt, Eigentümerin dieser Tür zu sein, welche sie nach Kriegsende aus eigenen Mitteln angeschafft habe, wobei die alte Eingangs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 F
Rechtssatz: Der Eigentümer (Halter) eines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Kraftwagens ist auch berechtigt, vom Schädiger den Ersatz der auf die Reparaturzeit entfallenden Teile der Kosten der Haftpflichtversicherung und der Kraftfahrzeugsteuer zu begehren. Entscheidungstexte 2 Ob 220/64 Entscheidungstext OGH 17.09.1964 2 Ob 220/64 Veröff: ZVR 1965/114 S 127 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 C2
Rechtssatz: Kein merkantiler Minderwert, wenn ein alter Kraftwagen (einhundertfünftausend Kilometer) lediglich einen Blechschaden erleidet, der durch die Verwendung von neuen Teilen ganz behoben werden konnte. Entscheidungstexte 2 Ob 216/64 Entscheidungstext OGH 30.06.1964 2 Ob 216/64 Veröff: ZVR 1965/41 S 50 Schlagwort... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1323 F
Rechtssatz: Schadensminderungspflicht des Geschädigten. Der Geschädigte hat dieser Pflicht Genüge getan, wenn er die Reparatur des Kraftwagens einem hiezu befugten und geeigneten Gewerbsmann unverzüglich in Auftrag gibt und die Beschleunigung der Arbeiten mehrmals betreibt. Er ist nicht verpflichtet, sich in den Geschäftsgang und Geschäftsbetrieb des Unternehmens einzuschalten, um die raschere Beschaffung eines E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 F
Rechtssatz: Ankauf eines Gebrauchtwagens anstatt Miete eines Ersatzfahrzeuges für die Reparaturzeit. Entscheidungstexte 2 Ob 133/64 Entscheidungstext OGH 11.05.1964 2 Ob 133/64 Veröff: ZVR 1965/36 S 45 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0030416 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 D
Rechtssatz: Wird ein trächtiges Haustier bei einem Verkehrsunfall getötet, so stellt die durch den Unfall vernichtete Möglichkeit, das Jungtier zu verwerten, eine Gewinnmöglichkeit dar, die im Geschäftsverkehr als selbständiger Wert anzusehen ist. Die Vernichtung einer solchen Chance ist nicht als entgangener Gewinn, sondern als positiver Schade zu werten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB õ874ABGB õ1323 DABGB õ1324
Rechtssatz: Die volle Genugtuung im Falle des õ 874 ABGB erfaßt nicht das sogenannte positive Erfüllungsinteresse, sondern der Schädiger hat dem Geschädigten den Vertrauensschaden zu ersetzen . Entscheidungstexte 5 Ob 384/63 Entscheidungstext OGH 12.12.1963 5 Ob 384/63 6 Ob 868/82 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323
Rechtssatz: Die Naturalherstellung muss nicht immer eine wirkliche "Zurückversetzung in den vorigen Stand" sein, sie kann auch in der Herstellung einer im wesentlichen gleichartigen Lage bestehen, die ohne das schadenbringende Verhalten des Schädigers nach dem natürlichen Ablauf der Dinge derzeit bestünde. Entscheidungstexte 5 Ob 328/63 Entscheidungstext OGH 21.11.1963 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia5ABGB §1323
Rechtssatz: Grundsätzlich ist für die Berechnung der Vorteilsausgleichung der Zeitpunkt der Beschädigung maßgebend. Entscheidungstexte 5 Ob 300/63 Entscheidungstext OGH 07.11.1963 5 Ob 300/63 Veröff: ZVR 1964/101 S 126 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0023086 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 BStPO §369
Rechtssatz: Wenn auch der Inhalt des Schadenersatzanspruches grundsätzlich die Naturalherstellung ist, so kann doch von ihr abgesehen werden, wenn sie "nicht tunlich" ist, wenn somit
Gründe: der Billigkeit oder Zweckmäßigkeit gegen die Naturalherstellung sprechen. In diesem Falle ist dann Wertersatz zu leisten (hier wurde der Zuspruch von Wertersatz an Stelle der Rückstellung des beschlagnahmten Diebsgutes gebilligt).... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 F
Rechtssatz: Für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftwagens hat der Ersatzpflichtige Entschädigung in Geld auch dann zu leisten, wenn der Geschädigte sich für diese Zeit einen Ersatzwagen nicht beschafft hat. Veröff: MDR 1964,297 = VersR 1964,225 ff; Bötticher, Schadenersatz für entgangene Gebrauchsvorteile. Ein Rechtsgutachten VersR 1966,301 Auch: RS U BGH (D) 1965/12/13 III... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1298ABGB §1323 A
Rechtssatz: Die Tatsache der schuldhaften vertragswidrigen Verzögerung der Übergabe eines Personenkraftwagens allein gibt dem Käufer noch nicht einen Anspruch auf Ersatz der durch bloßen Zeitablauf eingetretenen Wertminderung des gekauften Personenkraftwagens. Entscheidungstexte 8 Ob 186/63 Entscheidungstext OGH 09.07.1963 8 Ob 186/63 Verö... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 C1
Rechtssatz: Auf den Schadenersatzanspruch wegen eines Sachschadens muß sich der Geschädigte, dessen Kraftfahrzeug wegen der Reparatur eine Zeit lang nicht in Betrieb war, wegen der dadurch bedingten Verlängerung der Lebensdauer einen entsprechenden Abzug gefallen lassen. Entscheidungstexte 2 Ob 175/62 Entscheidungstext OGH 22.06.1963 2 Ob 175/62 Veröff: ZVR ... mehr lesen...
Die je zur Hälfte im Eigentum der beiden klagenden Parteien stehende Liegenschaft mit dem darauf erbauten Haus befindet sich mit der Längsseite an der Landesstraße 50 und mit der Stirnseite an der Landesstraße 1207. Im Sommer 1961 wurde die Landesstraße 1207 ausgebaut. Das beklagte Bundesland beauftragte hiemit die Firma X-Ges. m. b. H., die sich unter anderem der beklagten Partei gegenüber vertraglich zum Ersatz allfälliger, durch die Bauführung entstandener Schäden verpflichtete. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia5ABGB §1323 AABGB §1323 D
Rechtssatz: Zur Berechnung eines in Geld zu ersetzenden Vermögensschadens ist der Geldwertunterschied festzustellen zwischen der Vermögenslage, in der sich der Beschädigte infolge der erlittenen Beschädigung befindet und jener Lage, in der er sich ohne das schädigende Ereignis befinden würde (vgl SZ 25/132). Entscheidungstexte 7 Ob 81/63 Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 EABGB §1323
Rechtssatz: Ist das auf Grund eines Girovertrages zugunsten des Kunden von der Sparkasse eingerichtetes Girokonto ständig ein Passivkonto gewesen, kann Schadenersatz für die Belastung des Kontos auf Grund gefälschter Giroaufträge nur in der Weise begehrt und geleistet werden, daß die Lastschriften storniert werden. Die Bezahlung eines Betrages in der Höhe der Lastschriften an den Kläger würde nicht Ersatz des erlitt... mehr lesen...
Die beklagte Sparkasse hat dem Kläger vor Jahren ein Girokonto unter der Nummer 15.636 eröffnet, das auch noch bei Schluß der Verhandlung erster Instanz bestand. Auf die Geschäftsverbindung der Streitteile sind nach der von ihnen getroffenen Vereinbarung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der dem Hauptverband der österreichischen Sparkassen angeschlossenen Sparkassen anzuwenden. Gemäß Punkt 2 dieser Geschäftsbedingungen hat der Kläger eine eigenhändige Unterschriftsprobe auf den von... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3bABGB §1323 C1
Rechtssatz: Kein rechtswidriger Kausalzusammenhang, wenn der Eigentümer des beschädigten Personenkraftwagens es unterläßt, während der Reparaturzeit für die Durchführung seiner Geschäfte einen Mietwagen oder ein anderes geeignetes Verkehrsmittel zu benützen und ihm so ein Geschäftsgewinn entgeht. Entscheidungstexte 7 Ob 193/62 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...