Norm
ABGB §1304 A1Rechtssatz
Der Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der Kosten für ein Mietfahrzeug wird nicht dadurch gemindert, daß er mit dem Reparaturauftrag einige Tage zuwartet, um eine Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges durch den Haftpflichtversicherer des Schädigers zu ermöglichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0026860Dokumentnummer
JJR_19661006_OGH0002_0020OB00260_6600000_001