RS OGH 1962/10/10 7Ob193/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.10.1962
beobachten
merken

Norm

ABGB §1295 Ia3b
ABGB §1323 C1

Rechtssatz

Kein rechtswidriger Kausalzusammenhang, wenn der Eigentümer des beschädigten Personenkraftwagens es unterläßt, während der Reparaturzeit für die Durchführung seiner Geschäfte einen Mietwagen oder ein anderes geeignetes Verkehrsmittel zu benützen und ihm so ein Geschäftsgewinn entgeht.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 193/62
    Entscheidungstext OGH 10.10.1962 7 Ob 193/62

Schlagworte

Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0023017

Dokumentnummer

JJR_19621010_OGH0002_0070OB00193_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten