RS OGH 2025/4/11 2Ob220/64; 2Ob279/77; 2Ob113/09w; 4Ob50/25v

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Veröffentlicht am 17.09.1964
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Rechtssatz

Der Eigentümer (Halter) eines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Kraftwagens ist auch berechtigt, vom Schädiger den Ersatz der auf die Reparaturzeit entfallenden Teile der Kosten der Haftpflichtversicherung und der Kraftfahrzeugsteuer zu begehren.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0030541

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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