Norm
ABGB §1323 BRechtssatz
Der Geschädigte ist nur dann berechtigt, einen Kredit gegen eine höhere als die gesetzliche Verzinsung auf Kosten des Schädigers aufzunehmen, wenn er diesen bzw dessen Haftpflichtversicherer erfolglos aufgefordert hat, einen Vorschuß für die Reparaturkosten zu geben oder diese selbst zu bezahlen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0030587Dokumentnummer
JJR_19681128_OGH0002_0020OB00356_6800000_002