Norm: ABGB §825 ff BABGB §1175 ff
Rechtssatz: Werden von den Teilhabern einer Erwerbsgesellschaft Sachen eingebracht, so entsteht an diesen im Falle der Auflösung der Gesellschaft mangels anderer Vereinbarung eine Eigentumsgemeinschaft ( hier: an dem Gesamtrecht auf Auswertung einer Konzession ). Entscheidungstexte 6 Ob 397/61 Entscheidungstext OGH 26.10.1961 6 Ob 397/61 ... mehr lesen...
Der Zweitkläger war Eigentümer der Liegenschaft EZ. 16 KG. P., vulgo W. Der Erstkläger Franz W. und der Adoptivsohn Johann T.-W. der Beklagten sind seine Söhne, also Brüder; der Erstbeklagte ist ein Schwager des Zweitklägers und ein Onkel des Erstklägers. Die Beklagten waren Eigentümer der Liegenschaft EZ. 15 KG. P., vulgo A., EZ. 17 KG. P., vulgo St.-Keusche, und EZ. 19 KG. P. Der Zweitkläger und dessen Ehegattin Josefa W. einerseits und die Vorbesitzer der Beklagten (die Eltern Fr... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 ff BABGB §1175 ff
Rechtssatz: Zur Frage, inwieweit eine zwischen mehreren Grundeigentümern getroffene Vereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen Wasserleitung eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründet und inwieweit die Vorschriften über das gemeinschaftliche Eigentum auf eine solche Wasserleitung anzuwenden sind. Entscheidungstexte 1 Ob 417/61 Entscheidungste... mehr lesen...
Seit Jahrhunderten stand den einzelnen Bürgern der Stadt F. das Recht zu, Bier zu brauen. Im Laufe der Zeit übten sie dieses Recht nicht mehr einzeln aus, sondern schlossen sich zu einer Braucommune zusammen, deren Beziehungen ursprünglich gewohnheitsrechtlich geregelt waren. Erst im Jahre 1863 wurden Satzungen für diese Gemeinschaft beschlossen und schriftlich niedergelegt. Danach ist die beklagte "Braucommune in F." ein Verein bürgerlicher Hausbesitzer der Innenstadt von F., der sic... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §1175
Rechtssatz: "Braucommune in Freistadt O.Ö.". Entscheidungstexte 1 Ob 210/61 Entscheidungstext OGH 11.10.1961 1 Ob 210/61 SZ 34/145 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0009120 Dokumentnummer JJR_19611011_OGH0002_0010OB00210_6100000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1090 IIeABGB §1175 B2
Rechtssatz: Eine Vereinbarung zweier Rechtsanwälte, wodurch dem einen die Benützung einzelner Kanzleiräume gegen Zahlung des darauf entfallenden Zinses und der sonstigen Auslagen bei gegenseitiger Verpflichtung zur Substitution und sonstigen kollegialen anwaltlichen Leistungen eingeräumt wird, ist auch dann kein Bestandvertrag, wenn keine Gemeinschaft hinsichtlich des Personals, der anwaltlichen Tätig... mehr lesen...
Norm: ABGB §983ABGB §1175ABGB §1376
Rechtssatz: Zulässigkeit der Novation eines Gesellschaftsverhältnisses in einen Darlehensvertrag; es bedarf keiner Zuzählung des vereinbarten Darlehensbetrages. Entscheidungstexte 3 Ob 149/61 Entscheidungstext OGH 26.07.1961 3 Ob 149/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte folgenden Sachverhalt fest: Die Liegenschaften EZ 3333, 3334 und 3381, KG *****, standen im bücherlichen Eigentum der Hermann H***** AG mit dem Sitz in Budapest. Auf Grund des Gesetzes Art XXV/1948 wurden die Aktien dieser Gesellschaft von der ungarischen Volksrepublik verstaatlicht, ohne dass die Aktionäre eine Entschädigung erhalten hätten. Im Zeitpunkt der Verstaatlichung gehörten die gesamten Aktien dieser Gesellschaft zu 32 % der Erst- und Zw... mehr lesen...
Norm: ABGB §888 ffABGB §1151 VIIIABGB §1153 AABGB §1175 D
Rechtssatz: Zur Rechtsnatur des Gruppenakkordvertrages. Entscheidungstexte 4 Ob 18/61 Entscheidungstext OGH 28.02.1961 4 Ob 18/61 Veröff: EvBl 1961/305 S 398 = SozM IV/A,213 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0023742 Dokument... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIaABGB §1091 DABGB §1175 B2ABGB §1276
Rechtssatz: Zur Abbaupflicht bei Abbauverträgen mit aleatorischem bzw pachtrechtlichem bzw gesellschaftlichem Charakter (Magnesitabbauverträge der Alpine - Montan - Gesellschaft). Entscheidungstexte 6 Ob 373/60 Entscheidungstext OGH 14.12.1960 6 Ob 373/60 8 Ob 139/65 Entschei... mehr lesen...
Die klagende Verlassenschaft nach Heinrich N. behauptet, der am 10. Juli 1955 verstorbene Lohnschlächtermeister Heinrich N. habe bis zu seinem Tod eine Lohnschlächterei betrieben. Die Beklagten hätten als gewinnbeteiligte Arbeitnehmer im Betrieb des Verstorbenen gearbeitet. Heinrich N. sei Alleineigentümer des Unternehmens gewesen. Nach seinem Tod hätten sich die Beklagten den Schlüssel zur Handkasse des Betriebes angeeignet und ihr den Betrag von 56.000 S entnommen. Die Beklagten hät... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A1
Rechtssatz: Eine Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechtes liegt vor, wenn eine - sei es auch nur lose - Gemeinschaftsorganisation zum gemeinsamen Wirtschaftsbetrieb vereinbart ist, die jedem Partner gewisse Einwirkungsrechte oder Mitwirkungsrechte, wenigstens in den wichtigsten Angelegenheiten gewährt. Entscheidungstexte 4 Ob 124/60 Entscheidungstext OGH 25.10.1960... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 VABGB §1175 D
Rechtssatz: Dienstverhältnis oder Gesellschaftsverhältnis bei Lohnschlächterei. Entscheidungstexte 4 Ob 124/60 Entscheidungstext OGH 25.10.1960 4 Ob 124/60 Veröff: SZ 33/112 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0026345 Dokumentnummer JJR_19601025_... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 F
Rechtssatz: Über die Voraussetzungen des schlüssigen Zustandekommens eines Gesellschaftsvertrages zwischen Ehegatten. Entscheidungstexte 5 Ob 280/60 Entscheidungstext OGH 15.09.1960 5 Ob 280/60 5 Ob 412/61 Entscheidungstext OGH 22.12.1961 5 Ob 412/61 5 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht ging von folgendem Sachverhalt aus: Der Kläger hat mit seinen Geschwistern, der Beklagten und Karl G*****, am 26. 11. 1951 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zum Betrieb eines Lebensmittelgeschäftes begründet. Punkt VI des Gesellschaftsvertrages lautet: "Die Aufkündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch einen der Gesellschafter kann nur mit vorhergegangener vierteljähriger Kündigung zum Schluss des Geschäftsjahres erfolgen. Für den F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte besitzt in K***** drei Häuser, darunter ein Gasthaus und ein Kellergebäude mit Buschenschank. Die Klägerin ging mit ihm eine Lebensgemeinschaft ein, welche von Ende November 1957 bis 4. 6. 1958 dauerte. Sie verrichtete alle im Haushalt und in der Gastwirtschaft vorkommenden Arbeiten zur Zufriedenheit des Beklagten. Die Klägerin begehrt die Zahlung eines Betrages von S 15.000,-- mit folgenden Behauptungen: Sie habe mit dem Beklagten einen Vertrag ges... mehr lesen...
Norm: ABGB §46ABGB §1151 I AABGB §1152 C5ABGB §1175 E
Rechtssatz: Das Übereinkommen, eine Lebengemeinschaft einzugehen, ist kein Vertrag im Sinne des Obligationenrechtes und hat daher auch nicht dieselben Rechtswirkungen wie ein bloß obligatorischer Vertrag. Entscheidungstexte 1 Ob 75/60 Entscheidungstext OGH 09.03.1960 1 Ob 75/60 5 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §983ABGB §1175 B1HGB §335
Rechtssatz: Stille Gesellschaft - partiarisches Darlehen. Entscheidungstexte 3 Ob 75/55 Entscheidungstext OGH 20.04.1955 3 Ob 75/55 Veröff: EvBl 1956/3 = HS 1478 3 Ob 256/56 Entscheidungstext OGH 06.06.1956 3 Ob 256/56 1 Ob 33/60 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 ff CABGB §1215ABGB §1235
Rechtssatz: Die Gütergemeinschaft begründet eine Gesellschaft, auf die die Vorschriften der §§ 1175 ff ABGB so weit subsidiär anzuwenden sind, als sie nicht auf die Erwerbsgesellschaft allein zugeschnitten sind. Das trifft vor allem auf die Bestimmung über die Teilung des gemeinschaftlichen Vermögens nach § 1215 ABGB nicht zu. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 ff A1ABGB §1210
Rechtssatz: Erwerbsgesellschaft zwischen mehreren Jagdpächtern. Ausschluß eines Gesellschafters wegen Konkurses. Entscheidungstexte 1 Ob 38/59 Entscheidungstext OGH 11.03.1959 1 Ob 38/59 Veröff: JBl 1959,495 1 Ob 725/81 Entscheidungstext OGH 14.10.1981 1 Ob 725/81 Veröff: EvBl 1982/187 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A1
Rechtssatz: Vereinigen die Parteien ihnen gehörige Grundstücke zum gemeinsamen Nutzen, nämlich zur Ausübung des Weiderechtes, dann besteht zwischen ihnen eine nach den Vorschriften des siebenundzwanzigsten Hauptstückes des ABGB (§§ 1175 bis 1216) zu beurteilende Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts. Entscheidungstexte 5 Ob 106/59 Entscheidungstext OGH 05.03.195... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 VABGB §1175
Rechtssatz: Gegen die Annahme eines Gesellschaftsverhältnisses spricht auch ein ohne Rücksicht auf das Betriebsergebnis vereinbartes Fixum insbesondere dann nicht, wenn ein fixer, auf einen etwaigen Gewinnanteil anzurechnender Bezug vereinbart wurde. Desgleichen vermag die dem Parteiwillen entsprechende Nichtbeteiligung eines Vertragsteiles am Verlust ein Gesellschaftsverhältnis keineswegs auszuschließen, zumal dann... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 VABGB §1175
Rechtssatz: Ein Angestelltenverhältnis mit Gewinnbeteiligung (comis interesse) ist dann nicht anzunehmen, wenn dem Vertragspartner durch Einräumung der Betriebsleitung eines Unternehmers das Mitspracherecht zusteht, wodurch das "kooperative Prinzip" also das Mitbestimmungsrecht bei Führung des Betriebes verwirklicht wird, während dem bloßen am Gewinn beteiligten Angestellten ein solches Entscheidungsrecht regelmäßig... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Duldung der Aufstellung und des Betriebes eines Musikautomaten in ihrem Kaffeehaus in Wien 8., L.-Gasse 24, mit der Begründung: , daß sich die Beklagte hiezu für die noch nicht abgelaufene Dauer von drei Jahren vertraglich verpflichtet habe. Die Beklagte wendete ein, daß sie in ihrem Geschäftsbetrieb durch den Betrieb des Musikautomaten, der einen verstärkten Besuch von Jugendlichen zur Folge hatte, geschädigt worden sei, welcher Umstand sie zu... mehr lesen...
Der Kläger ist Realitätenverwalter und Realitätenvermittler, befaßt sich aber schon seit Jahren auch mit der Führung von Buchhaltungen und der Erstellung von Bilanzen für kaufmännische Betriebe. Die Beklagte war seit etwa 1950 bei ihm angestellt und hauptsächlich mit Buchhaltungs- und Bilanzierungsarbeiten beschäftigt. Über Vorschlag des Klägers ließ sie sich zur Helferin in Steuersachen ausbilden und legte im Mai 1955 die entsprechende Prüfung ab. Die mit dem Besuch eines Kurses und ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 DABGB §1210ArbGerG §1
Rechtssatz: Ein Streit zwischen den Partnern einer noch bestehenden oder schon aufgelösten Erwerbsgesellschaft gehört keinesfalls vor das Arbeitsgericht. Wird das Vorliegen einer Gesellschaft bejaht, läßt sich die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes auch nicht auf Arbeitnehmerähnlichkeit eines Gesellschafters gründen. Das Einwirkungsrecht und Mitwirkungsrecht des Gesellschafters stempelt den Vertragspartner... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A1UrhG §23
Rechtssatz: In der Überlassung eines Teiles der dem Autor gegenüber dem Verlage zustehenden Tantiemen an den Direktor des Verlages für seine besonderen Bemühungen um das Werk, ist kein Gesellschaftsvertrag gelegen. Diese Übertretung verstößt nicht gegen § 23 UrhG. Entscheidungstexte 1 Ob 190/58 Entscheidungstext OGH 23.04.1958 1 Ob 190/58 Veröff: ÖBl... mehr lesen...
Mit dem Urteil des Erstgerichtes vom 20. September 1957 wurde der Beklagte schuldig erkannt, dem Kläger über das Vermögen (das ist Hauptstamm sowie Einnahmen und Ausgaben) der zwischen dem Kläger, Franz KO., Anton K. und dem Beklagten bestehenden Gesellschaft für die Zeit vom 1. Februar 1948 bis 31. Dezember 1955 binnen 14 Tagen schriftlich Rechnung zu legen und die Prozeßkosten zu ersetzen. Der Zwischenantrag des Beklagten auf Feststellung, daß zwischen den Streitteilen, Franz KO., A... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo4ABGB §1175
Rechtssatz: Durch den Zusammenschluß mehrerer Arbeiter zu einer "Arbeitsgemeinschaft", wodurch jedem Arbeiter ein bestimmter Lohn zusteht, der darüber hinausgehende Mehrerlös an den Gewerkschaftsbund abgeführt wird, entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes. Entscheidungstexte 3 Ob 599/57 Entscheidungstext OGH 06.02.1958 3 Ob 599/57 Verö... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte von beiden Beklagten die Bezahlung der von ihnen erteilten Insertionsaufträge auf Grund der Rechnungen vom 17. Dezember 1956 bis 25. März 1957 in der Höhe von 40.510 S 10 g. Das Erstgericht verurteilte beide Beklagte zur ungeteilten Hand, der Klägerin den eingeklagten Betrag samt Stufenzinsen zu bezahlen. Es führte aus, die beklagten Brüder betrieben in ihrem Geschäftslokal je ein gesondertes Autohandelsgeschäft und jeder habe in diesem Lokal eine nicht protoko... mehr lesen...