Norm
ABGB §1151 VRechtssatz
Gegen die Annahme eines Gesellschaftsverhältnisses spricht auch ein ohne Rücksicht auf das Betriebsergebnis vereinbartes Fixum insbesondere dann nicht, wenn ein fixer, auf einen etwaigen Gewinnanteil anzurechnender Bezug vereinbart wurde. Desgleichen vermag die dem Parteiwillen entsprechende Nichtbeteiligung eines Vertragsteiles am Verlust ein Gesellschaftsverhältnis keineswegs auszuschließen, zumal dann, wenn nach dem Vertragsinhalt die Heranziehung des Vertragspartners zu einer den Gesellschaftern als solchen zukommenden Aufgabe anzunehmen ist, diesem also im Innenverhältnis Unternehmerstellung eingeräumt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0026339Dokumentnummer
JJR_19581126_OGH0002_0060OB00311_5800000_002