RS OGH 1958/11/26 6Ob311/58

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1958
beobachten
merken

Norm

ABGB §1151 V
ABGB §1175

Rechtssatz

Gegen die Annahme eines Gesellschaftsverhältnisses spricht auch ein ohne Rücksicht auf das Betriebsergebnis vereinbartes Fixum insbesondere dann nicht, wenn ein fixer, auf einen etwaigen Gewinnanteil anzurechnender Bezug vereinbart wurde. Desgleichen vermag die dem Parteiwillen entsprechende Nichtbeteiligung eines Vertragsteiles am Verlust ein Gesellschaftsverhältnis keineswegs auszuschließen, zumal dann, wenn nach dem Vertragsinhalt die Heranziehung des Vertragspartners zu einer den Gesellschaftern als solchen zukommenden Aufgabe anzunehmen ist, diesem also im Innenverhältnis Unternehmerstellung eingeräumt wird.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 311/58
    Entscheidungstext OGH 26.11.1958 6 Ob 311/58
    Veröff: Arb 6960

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0026339

Dokumentnummer

JJR_19581126_OGH0002_0060OB00311_5800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten