RS OGH 1961/10/25 1Ob417/61

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Veröffentlicht am 25.10.1961
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Norm

ABGB §825 ff B
ABGB §1175 ff

Rechtssatz

Zur Frage, inwieweit eine zwischen mehreren Grundeigentümern getroffene Vereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen Wasserleitung eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründet und inwieweit die Vorschriften über das gemeinschaftliche Eigentum auf eine solche Wasserleitung anzuwenden sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0015531

Dokumentnummer

JJR_19611025_OGH0002_0010OB00417_6100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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